Muss ich mich nach abgebrochenem Studium Ausbildungssuchend melden?

Guten Morgen zusammen,

 

unzwar habe ich eigentlich mehrere Fragen aber um diese stellen zu können fang ich mal am Anfang an.

Ich hab letztes Jahr ein Jura Studium begonnen aber gemerkt das, das nichts für mich ist und habe nun nach diesem einen Semester mein Studium abgebrochen. ( Exmatrikulation kam letzten Donnerstag), Nun ist es so, dass ich mein Wunschstudium wegen meiner Abi Note nicht sofort beginnen kann sondern auf die warteliste kommen werde. ( Bewerben kann ich mich im Sommer für das nächste Wintersemester, welches ich aber wegen der Noten wie schon erwähnt wohl noch nicht besuchen werde.) 

Jedenfalls habe ich nun den Entschluss gefasst ein FSJ im Sommer zu beginnen um die Zeit bis zum Studium zu überbrücken ( außerdem sitzen mir meine Eltern im Nacken die mich nicht unbedingt motivieren sondern mich eher klein machen, weil ich das Studium nicht weiterführen wollte)

Um auf den Punkt zu kommen und euch nicht noch weiter zu zuspammen, muss ich mich nun Ausbildungssuchend melden, bis zum FSJ um weiter Kindergeld zu bekommen? Wenn ja, wie mach cih das? Ihc hab mich mit solchen Fragen eig. nie auseinander setzen müssen. Und zuletzt, wenn cih ausbildungssuchend gemeldet bin, muss ich dann regelmäßig zum AA oder lassen die mich dann in ruhe? Ich habe keine Lust das die mir da irgendwelche Ausbildungen aufs Auge drücken wollen!

Danke schonmal im vorraus....

Studium, Ausbildung, Recht, Amt, Arbeitsamt
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