Was mache ich wenn das Amt unangekündigt vor meiner Tür steht

6 Antworten

Grundsätzlich musst du sie wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung überhaupt nicht rein lassen; allerdings lassen sich einige Sachverhalte nur vor Ort in der Wohnung aufklären (etwa besondere Bedarfe).

Dieses rechtfertigt jedoch keinen unangekündigten Besuch; d.h., kommen sie unangekündigt, müssen sie damit rechnen, nicht reingelassen zu werden.

Bitte sie, um einen Termin und sage gleich, dass du zu diesem Termin einen Beistand hinzuziehen wirst (Kumpel, Freund). Auf etwaige Drohungen kannst du gelassen reagieren, denn eine Einstellung von Leistungen oder eine Ablehnung eines Antrages kommt nur in Frage, wenn du dauerhaft den Zutritt zu Wohnung verwehrtst und sich der Sachverhalt nicht anders klären lässt.

Hier findest du die Ansicht der Verwaltung über das korrekte Vorgehen der Außendienstmitarbeiter:

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/leitfadenaussendienstpdf1.pdf

Wenn du nichts zu verbergen vor dem Amt hast kannst du das ruhig machen, oder hast du bei denen falsche angaben bei dem Amt gemacht???


hoffiline71 
Beitragsersteller
 04.08.2011, 23:28

nein habe ich nicht aber ich wurde von der lieben nachbarschaft angezeigt, das ich angeblich mit einem freund zusammen wohne, was nicht stimmt er wohnt in nrw und ich in bayern, also geht auch keine eheähnliche gemeinschaft

0
MichaelSelm  04.08.2011, 23:40
@hoffiline71

Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch zu empfangen, wie sie möchten. Denn in der Mietwohnung bestimmt der Mieter allein – so urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2285/03) und macht damit deutlich, dass Vermieter nur in Ausnahmefällen einschreiten dürfen. „Besucher machen immer Freude – wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen“ so lautet ein spanisches Sprichwort. Die meisten Menschen bekommen gern und regelmäßig Besuch und nicht selten bleibt dieser länger als ein paar Stunden oder auch ein paar Tage. Wie lange die Stippvisite dauert, geht nur den Mieter, nicht den Vermieter etwas an. „Es spielt keine Rolle, ob es sich hier um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange er bleibt und wie oft er kommt“ erklärt Claus O. Deese vom Mieterschutzbund e.V. „Klauseln im Mietvertrag, die ein Besuchsverbot aussprechen oder Einschränkungen dieses Besuchsrechts vornehmen, sind in aller Regel unwirksam“. Das gilt auch für Besuch in untervermieteten Räumen.

Hausrecht nur bedingt wirksam

Auch das vermeintliche Hausrecht eines Vermieters befugt ihn nicht dazu, unliebsamen Gästen das Betreten der Wohnung zu verweigern. Dieses Recht bezieht sich nämlich nur auf die Zuwege und das Treppenhaus, nicht auf die Wohnung selbst. „Ein Hausverbot darf nur aus triftigen Gründen ausgesprochen werden“ so Claus O. Deese weiter, „zum Beispiel wenn der Besucher regelmäßig randaliert oder in der Wohnung des Mieters kriminelle Zusammenkünfte stattfinden. In diesem Fall liegt bei Missachtung des Hausverbotes Hausfriedensbruch vor.“

Auch Hunde sind als Besucher erlaubt: Egal ob im Mietshaus ein Hundehaltungsverbot besteht oder nicht, der Mieter darf Gäste empfangen, die einen Hund mitbringen.

Sofortige Kündigung nicht rechtens

Besucher dürfen natürlich auch in der Mieterwohnung übernachten und über längere Zeit hinweg dort bleiben. „Für Schäden, die der Besuch während des Aufenthalts verursacht, muss der Mieter einstehen“ erklärt Experte Claus O. Deese. „Diese rechtfertigen jedoch keine Kündigung. Eine Abmahnung hingegen ist zulässig, sofern eine gewisse Schwere der Beeinträchtigungen und Belästigungen gegeben ist. Wird die Beeinträchtigung danach nicht abgestellt, kann auch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.“

Bis zu sechs Wochen ist der Besuch noch Besuch

Ebenfalls ist es dem Mieter gestattet, dem Besucher den Haustürschlüssel zu überlassen. Auch darf er sich bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten. Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter das Recht nachzufragen, ob der Besucher nicht vielleicht schon ein Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden.

Quelle: Mieterschutzbund e.V.

0
Bremsgirl  04.08.2011, 23:45
@MichaelSelm

Ähm schöne und ausführliche Antwort.

Aber ich glaube, hier geht es darum, dass der/die Fragesteller/in befürchtet, dass, wenn das Amt sieht oder annimmt, dass noch jemand in der Wohnung lebt, dieser für Zahlungen herangezogen wird und das Amt daher weniger zahlt.

0
Eulenspiegel  05.08.2011, 01:29
@MichaelSelm

Darum scheint es in der Tat zu gehen. Bzw. darum, wozu die Fragestellerin verpflichtet ist im Rahmen ihrer Pflicht die genauen häuslichen Verhältnisse offenzulegen... (beispielsweise ob eine Haushaltsgemeinschaft besteht.)

Insofern ist "Besuchsrechte" ziemlich am Thema vorbei ...

Und statt lang und ausführlich irgendwas zu zitieren, reicht es kurz und knackig zu sagen:

Auch mit den Leuten vom Amt kann man reden, wenn man übel wollende Nachbarn hat, kann man das dem betreuenden Sachbearbeiter erklären. Und auch zu Protokoll geben. Das verhindert nämlich dann im besten Falle auch weitere Nachstellungen von Seiten der BA.^^

0

Rein lassen musst du die Leute nur wenn der Termin angekündigt war.

Wenn sie unangemeldet kommen kannst du sie wieder weg schicken.

Und für das Amt musst du postalisch erreichbar sein.

Aber du kannst dich vollkommen frei bewegen und brauchst nicht zu Hause sein.

Du musst auch nicht alle Fragen beantworten.

Fragen zu Gesundheit, Diagnosen und ähnlichen Dingen gehen die Sachbearbeiter nichts an. Und eben so wenig geht es sie etwas an was du den Tag über machst. Ob du zu Hause bist, oder bei Freunden, oder der Familie, oder sonst wo.

Du bist eigentlich nur verpflichtet, jeden Tag deine Post anzunehmen um reagieren zu können. Kein Mensch kann von dir verlangen den ganzen Tag zu Hause zu sein. Hausbesuche brauchst du nach vorheriger Terminabsprache zu akzeptieren.

Welches Amt? Finanzamt, Sozialamt, Arbeitsamt, Landeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Gesundheitsamt, Ausländeramt???


hoffiline71 
Beitragsersteller
 04.08.2011, 23:25

meinte das arbeitsamt, sorry

0