In der Regel genießen Beamte (Staatsdiener) ja Kündigungsschutz.Was aber wenn sie doch mal gekündigt werden, wegen schwerer Vergehen (Diebstahl) z.B.?
Müssen sie sich arbeitslos melden wie jeder andere auch? Bekommen sie dann ALG1....ich bin nämlich nicht sicher, ob von ihren Bezügen überhaupt Beträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung abgehen?
Danke für die Antworten!