Eltern möchten Sohn nicht wieder einziehen lassen?

Folgende Situation: Mein Freund lebt schon seit einem Jahr aufgrund seiner Arbeitslosigkeit und später bloß geringfügige Beschäftigung auf meine Kosten und hat sich jetzt schon eine Menge Schulden bei mir gemacht. Er hatte zwar vor kurzem einen Teilzeit Job gefunden, wurde aber kurzerhand wegen Corona gekündigt. Jetzt will ich ihn endlich aus der Wohnung werfen. Er steht nicht im Mietvertrag, ist jedoch bei mir gemeldet. Auch die Vermieterin weiß Bescheid, dass er bei mir wohnt. 1.Frage: kann ich ihn einfach aus der Wohnung werfen?

Die Sache ist zudem, dass er, so hatte ich gehofft wieder zu seinen Eltern zieht, da diese eine große Wohnung und noch sein altes Zimmer haben. Wie sich jetzt rausstellte, möchten sie ihn nicht wieder zurücknehmen. Sie wollen nicht, dass er ALG 2 beantragt und dieses mit ihrem Gehalt (Mutter) und ALG 2 (Vater) verrechnet wird.

Ich verdiene leider aus Sicht des Jobcenter zu viel, obwohl nur Azubi, sodass bliebe mein Freund bei mir und würde ALG 2 beantragen, wir eine Bedarfsgemeinschaft wären und er nichts bekommen würde bzw. max. 100€ .Und als Konsequenz lebe er weiterhin auf meine Kosten.

Die Eltern wollen ihn nicht nehmen, ich bin mir aber sicher, dass wenn er vor ihrer Tür steht, sie ihn reinlassen. Ich möchte, dass er sich aus meiner Wohnung abmeldet und nicht mehr bei mir wohnt. Kann er sich auch beim Einwohnermeldeamt ummelden (die Adresse der Eltern angeben) obwohl diese ihn da nicht wohnen lassen wollen? Würde er sich nur abmelden, hätte er ja so gesehen keinen offiziellen Wohnort mehr?

ALG II
Hartz 4 / Ausbildung - Annahme einer Scheinwohnung?

Moin,

ich hätte eine Frage. Ich wohne zurzeit bei meiner Mutter, welche mit meiner Schwester ein einer Bedarfsgemeinschaft ist bzw. ALG2 bezieht.

Ich, 20 Jahre, war dies bis vor kurzem auch, jedoch habe ich seit dem 1.08 eine Ausbildung und bin also raus aus der BG und somit unabhängig vom JobCenter. Das einzige und der ausschlaggebend Punkt ist, dass das JC Fehler bei der Berechnung und Leistungsauszahlung bei meiner Mutter/Schwester macht. Und trotz Anwälte, sieht man in Kürze auch kein Ende. Einkommen wird falsch berechnet und das macht sich bei meiner Mutter/Schwester bemerkbar.

Dort wo wir vorher gewohnt haben, hat sich eine WG gebildet in die ich nach Rücksprache einziehen kann und auch tu als Maßnahme, dass das JC eben Fehler macht und somit gezwungen ist neue Auflagen anzufertigen, ohne mich zu berücksichtigen.

Angenommen meine Mutter belässt mein Zimmer so wie es ist und ich pendel z.B. nach der Arbeit mal nach Hause und schlafe dort hin und wieder mal unregelmäßig, kann das JobCenter in irgendeiner Art und Weise einen "Scheinwohnsitz" im Bezug auf mich vorwerfen und meiner Mutter/Schwester das Geld kürzen? Selbst wenn ich, unabhängig von der Realität, länger am Stück dort Hausen würde? Die Tatsache, dass das JC sagt, dass die Wohnung zu teuer ist, kann ich mir denken, aber mehr dann auch nicht.

Ich bin ja sozusagen nicht mehr abhängig vom JC, also kann das doch auch nicht übertragen werden, oder? Oder kann das JC irgendwie eine Hausdurchsuchung durch die ARGE zb veranlassen und Sachen deuten? Habe ja für die Ummeldung die Vermieterbescheinigung und alles mögliche der neuen Wohnung.

Hoffe auf Antworten,danke :)

Recht, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Ummelden Wohnsitz
Jobcenter überfordert - ALG2 bei Geschäftsführer aufstockung?

Corona setzt meiner Firma zu, nachdem ich die letzten Monate meine Mitarbeiter noch durch Privatkredite an meine UG und die verbleibenden Aufträge über Wasser halten konnte sind meine finanziellen Möglichkeiten erschöpft. Ab nächsten Monat schicke ich meine fest angestellten in Kurzarbeit, meine 450€ kräfte bekommen die stunden zwangsreduziert bzw. bei Weigerung werde ich sie entlassen müssen.

Nun stehe ich vor der komplizierten Lage dass Überbrückungshilfe oder Überbrückungskredite nicht genehmigt werden (bzw. selbst wenn lächerlich zu wenig). Da ich meine privaten Rücklagen als Kredite in die Firma gesteckt habe stehe ich mit dem Rücken zur Wand und soll ALG2 beantragen als Aufstocker... aber schon geht es weiter. Ich bin angestellt in der eigenen Firma, habe noch eine aktuell komplett leer laufendes kleines Einzelunternehmen. Bei der UG kann ich mir kein Gehalt mehr Auszahlen... derzeitige private Einnahmen also 0.

Die UG als juristische person wäre ja nicht teil der Bedarfsgemeinschaft, sehe ich das richtig dass ich dort schlichtweg gar nichts angeben muss außer Gehälter, Kapitalentnahmen etc? Rechtlich wäre das IMHO so richtig, aber da gibt es auch eine Auflistung für die Firmenausgaben. Das dürfte aber nur für die Inhaberfirma gelten, oder? Beim Jobcenter konnte man mir auf die meisten meiner Fragen keine Auskunft geben außer ich soll es einfach beantragen.

Recht, Geschäftsführer, ALG II, Hartz IV, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Bafög Eltern beide ALG2?

Hallo zusammen,

es tut mir leid sollte es Beiträge wie diese schonmal gegeben haben, leider verzweifle ich gerade etwas.

Ab 01.10 werde ich ein Vollzeitstudium antreten und wollte Bafög beantragen. Ich lebe bei meinen Eltern zuhause und bin mit in der Bedarfsgemeinschaft.

Ich erhalte vom Jobcenter als Teil der BG einen Regelbedarf von 339,00€ sowie 151,30€ Mietanteil zusätzlich bekomme ich Kindergeld.

Krankenversichert (und Pflegeversichert?) bin ich eigenständig über das Jobcenter. 

Bafög würde mir laut meiner Rechnung wie folgt ausgezahlt:

BAföG-Grundbedarf (§13 (1) 2.)

427,00 €

+ Pauschale für Unterkunft (§13 (2))

+56,00 €

+ Zuschlag zur Krankenversicherung (§13a)

+84,00 €

= Gesamtbedarf („BAföG-Bedarf“)

= 567,00 €

Nun zu meinen Fragen. 

1. Wie würde sich das alles auf das ALG2 meiner Eltern auswirken? Würden dann diese 339,00€ + 151,30€ wegfallen?

2. Würde die Differenz zur Unterkunftspauschale vom Jobcenter übernommen werden wenn die 151,30€ (vgl 1.) wegfallen würden?

3. Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Muss ich die KV vom Jobcenter kündigen und einen neuen Vertrag (AOK Studenten) abschließen?

4. Bin ich nach Bezug von Bafög noch ein Teil der Bedarfsgemeinschaft?

Ich entschuldige mich nochmals, wenn diese Frage schon öfters gestellt wurde.

Vielen Dank ich freue mich auf eure Antworten

Krankenversicherung, ALG II, Arbeitslosengeld II, BAföG, Familienversicherung, Jobcenter, Krankenkasse, Ausbildung und Studium
Ausbildungsgeld vom Kind anrechnung auf Bedarfsgemeinschaft?

HI Wir sind 3 Personen und bilden nach SGB 2 eine Bedarfsgemeinschaft 1.Person bekommt Lohn 1500 Euro Brutto Monatlich.

Die andere Person ist dezeit Arbeitssuchend.

Unser Kind beginnt nun ab 1.9.2020 eine Ausbildung . Das Ausbildungsgeld beträgt 247 Euro Moantlich + Fahrgeld 74 Euro auch Monatlich..Kindergeld erhalten wir auch Monatlich 204 Euro das wird angerechnet.

Wir Wohnen zur Miete die beträgt Monatlich 450 Euro Warm.

Die Einkünfte haben bisher nicht ganz ausgereicht wir erhielten noch aufstockende Leistungen so das die Miete vom Jobcenter übernommen wurde.

Da unser Kind nun eine Ausbildung anfängt haben wir natürlich rechtzeitig eine Veränderungsmitteilung ausgefüllt.. Im darrauf folgenden Schreiben vom jobcenter wird nun mitgeteilt dass auf Grund der Gewährung von Ausbildungsgeld vom Kind der Leistungsanspruch sich verringert wird.

Die Höhe ist nicht mehr ausreichend um unsere kompletten Unterkunfstkosten weiterzuleiten.

Das bedeuet das wir ein Teil der Miete selbst an den Vermieter zahlen müssen.

Die jeweilige Differenz der nachzuzahlenden Unterkunftskosten ist auf dem Berechnungsbogen ersichtlich. Der Berechnungsbogen ist sehr komplex aufgebaut

Frage...Ist es richtig dass das Ausbildungsgeld und die Fahrkosten vom Kind komplett auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden..

Vielleicht können Sie uns auch sagen ob der Bescheid mit unseren oben angeführten Einkünften richtig berechnet wurde, kann man das so pauschal sagen ?

Recht, ALG II, SGB II, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Bildungsgutschein abgelehnt da nicht erwerbsfähig. Was nun?

Hallo,

einen Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt, damit ich ein (Fern)Studium machen kann, solange ich noch körperlich eingeschränkt bin und ich im Anschluss dann keine Leistungen mehr beziehen muss.

Ich wurde vertröstet mit den Worten, dass ich erstmal zum Arbeitsmedizinischen Dienst muss, der meine Einschränkungen notiert. Ich wurde als "Nicht erwerbsfähig" eingestuft aber im Gutachten steht, dass mir das Studium zugetraut werden kann.

Meine Sachbearbeiterin hat mich nun kontaktiert und hat den Bildungsgutschein abgelehnt, weil ich zu viel mit den Arztterminen zu tun hätte ( 2x 1 Std in der Woche - das ist NICHTS ). Sie sagt, ich könne mich jetzt das nächste halbe Jahr erstmal ausruhen, dann könnte ein neues Gutachten erstellt werden. Aber ich finde das einfach nur unglaublich sinnfrei! Ich möchte jetzt gern die Zeit mit etwas überbrücken, was ich dann nach dem ganzen Elend auch nutzen kann, da es ein Bereich ist, bei dem ich flexibel arbeiten kann. Durch meine körperliche Krankheit werde ich nicht mehr in meinen alten Beruf zurückkehren können und habe dann gezielt etwas gesucht, bei dem das mit einbezogen wurde.

Dazu kommt jetzt auch noch, dass ich eine Kündigung der Wohnung bekommen habe und noch auf der Suche nach einer neuen Wohnung bin. Das wurde mir dann auch noch direkt mit angekreidet und gesagt "Sie sind doch viel zu belastet, wenn Sie jetzt auch noch eine Wohnung suchen müssen".

Ich finde das ein bisschen frech, dass mir fremde Leute sagen, wie belastbar ich bin. Habe noch ein Kind mit ADHS Zuhause , woran mich das Amt auch noch erinnert hat, aber dennoch ist das etwas, was ich definitiv unter einen Hut bekommen würde, immerhin sind es nur 2-3 Stunden täglich, in denen ich lernen müsste und mein Kind dann ja auch in der Schule ist

Ich möchte jedenfalls nicht noch mehr Zeit sinnlos vergeuden und einfach nur endlich was machen, nachdem ich jetzt so lange nichts mehr tun konnte.

Kann mir jemand sagen, ob das überhaupt alles so rechtens ist?

Krankheit, ALG II, Arbeitsamt, Bildungsgutschein, Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium
Rehaspezifische BVB Maßnahme abbrechen?

Ich mache seit dem 27. Juli eine Maßnahme. Nennt sich BVB für Rehabilitierende und Behinderte in einem Beruflichen Trainigszentrum, da ich dort von meiner Berufsberaterin hingeleitet wurde. Dort muss ich jede Woche von 7.30 bis 16 Uhr hin. Ich war bis jetzt nur eine Woche dort und habe mich dann 2 Wochen krankgeschrieben, weil mich das einfach psychisch belastet, jeden Tag so früh aufzustehen und dort hin zu müssen. Ich habe sehr Angst davor mich zu blamieren und ich quäle mich jeden Morgen aus meinem Bett. Ich fühle mich auch dort sehr fehl am Platz, da ich dort keinen Anschluss finde zu den anderen Leuten in meiner Gruppe. Wir sind nur zu 4. und dort ist keiner in meinem Alter. Fühle mich dort sehr allein und blamiere mich zudem oft. Außerdem macht es mir überhaupt keinen Spaß und es gibt dort auch kein Bereich, wo ich mich später evtl. beruflich weiterentwickeln möchte. Wenn ich dann daran denke, dass ich am nächsten Tag wieder dort hin muss, wird mir schlecht und schwindelig und es geht mir an die Psyche. Es ist dort einfach nicht das richtige für mich.

Ich überlege die ganze Zeit schon, ob ich diese Maßnahme abbreche und mir anderweitig Psychologische Hilfe suche um dann irgendwann eine Ausbildung zu suchen ohne davor Angst haben zu müssen. In der Maßnahme wird mir nicht wirklich geholfen

Was würden mir für Folgen drohen, wenn ich diese nun abbreche und meinem Kostenträger diese Probleme schilder? Würde mir eine Sanktion drohen? Wenn ja wie viel? Ich beziehe ALG2, Antrag auf Ausbildungsgeld und Fahrtkosten wurde schon gestellt, aber ich habe diese noch nicht erhalten und weis auch nicht, wie viel ich bekomme, da dies noch in Bearbeitung ist.

Schule, ALG II, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Zuflussprinzip bei ALG2?

Hallo ich hätte mal eine Frage 🙂 wenn ich ab September eine neue Ausbildung (schulisch) beginne und dafür Bafög erhalte (wird am Ende des vorherigen Monats für den kommenden Monat ausgezahlt also z.B. am 29. August für September) darf dann das Jobcenter die Leistungen die ich für August bekommen habe nach dem Zuflussprinzip zurückverlangen oder direkt im August schon einbehalten ? Weil ich weis dass alles was im selben Monat an Geld aufs Konto kommt für den jeweiligen Monat als Einkommen gerechnet wird aber wenn es so wäre dass ich dann wirklich die Leistungen vom Bafög zurückbezahlen muss dass mir dann für den September also für den Monat für den es eigentlich gedacht wäre garnichts mehr bleibt ... ich hoff ihr versteht was ich meine und ich drück mich nicht zu kompliziert aus 🤔 Hat man dann irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen oder hab ich da sogar was falsch verstanden und ich muss garnichts zurückzahlen ? Es ist nicht so dass ich mir Leistungen erschleichen will die mir nicht zustehen aber es würde halt sonst finanziell wirklich schlecht aussehen und mir erschließt sich auch nicht warum ich das Geld dann evtl. zurückzahlen muss weil es ist ja wie gesagt gar kein Einkommen für August und wovon sollte ich dann im September leben 🙈

vielleicht spielt es ja auch eine Rolle dass ich alleinerziehend bin

Ich bedank mich jetzt schon mal für alle Antworten :)

ALG II, BAföG, Sozialrecht ALG, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema ALG II