ALG 2 - übernachten Fernbeziehung?
Moin Leute,
folgender Sachverhalt:
Meine Freundin wohnt beruflich in einer anderen Stadt, wir sehen uns nur an den Wochenenden.
Ich wohne aktuell in ihrer Wohnung, in der sie auch gemeldet ist, bzw. habe dort einen Untermietvertrag für ihr Zimmer.
Frage Numero uno:
Wie sieht es nun aus, wenn ich mich ortsabwesend melde. Kann ich dem Amt sagen, dass ich meine Freundin über das Wochenende besuche, ohne das dort eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt wird?
Fragos numeros dossos:
Kann meine Freundin am Wochenende bei mir sein? Weil eigentlich ist das Zimmer, welches ihr gehört an mich untervermietet. Oder führt dies zu Problemen?
Theoretisch gibt es noch einen weiteren Raum, den ich als meinen eigenen umfunktionieren könnte, aber auf der Tatsache beruhend, dass ich nur vorübergehend dort wohne umständlich wäre. Die Räume sind auch gleich groß, also sollte es lt. Mietvertrag nicht zu Komplikationen kommen.
Ich bedanke mich im Voraus und bin auf eure Antworten gespannt.
Liebe Grüße
Übernachtikus
1 Antwort
- Wenn du deine Besuche am Wochenende dem Jobcenter immer schön melden möchtest ( Ortsabwesenheit ), dann kommst du aber mit deinen 21 Tagen pro Jahr die dir dann auch bezahlt würden nicht weit, außerdem müsstest du dann keine Angaben machen wen du da besuchst.
- Den Besuch deiner Freundin am Wochenende musst du ebenfalls nicht melden, selbst wenn sie einmal im Urlaub angenommen 14 Tage dauerhaft bei dir sein würde, du kannst jeder Zeit Besuch empfangen, der dann auch mal über einen längeren Zeitraum bei dir Übernachten dürfte.
Ist denn die ganze Wohnung an dich Untervermietet ?
Sie wird doch sicher nicht ihre andere Wohnung und auch noch einen Teil dieser Wohnung zahlen ?
Wenn sie in der Wohnung nicht wohnt, dann kann euch auch keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) unterstellt werden, falls doch, dann kann das ja durch den neuen Mietvertrag von ihr widerlegt werden und das sie dich dann an den Wochenenden besucht muss das Jobcenter nicht wissen.
Bitteschön
Also sie steht im Mietvertrag, ebenso wie ihre Mitbewohnerin, beide sind aber beruflich nicht in der Wohnung, weil sie beim gleichen Arbeitgeber arbeiten. Dieser zahlt für sie die Wohnung. Ich habe mir lediglich ihr Zimmer untervermietet, das ist mit dem Arbeitgeber auch soweit abgeklärt. Deswegen die "Sorge", dass es da zu Komplikationen bezüglich Bedarfsgemeinschaft kommt😁
Danke für deine Antworten! 🙂
Wenn sie dir ihr Zimmer mit Untermietvertrag vermietet hat und du dafür auch die festgesetzte Miete zahlst, dann sollte es da normalerweise keine Probleme geben, sie wohnt ja nicht in ihrem Zimmer, sondern bedingt durch die Ausbildung in einer anderen Stadt und das kann sie ja nachweisen.
Man muss dem Jobcenter ja nicht auf die Nase binden das sie am Wochenende zu Besuch ist, was im übrigen ja auch nicht verboten ist.
Wenn du für ihr Zimmer dann zahlst, dann gibt es doch für den Arbeitgeber nichts mehr zu zahlen.
Vielen Dank für deine Antwort.
Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass mir eine BG unterstellt wird, weil ich in der Wohnung meiner Freundin wohne & dort einen Untermietvertrag habe? Kann ich ggf. Ihren aktuellen Mietvertrag der anderen Wohnung dem Jobcenter zukommen lassen um eine WG zu untermauern?
Liebe Grüße & noch Mal danke für die Antwort.