ALG 2 - übernachten Fernbeziehung?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Wenn du deine Besuche am Wochenende dem Jobcenter immer schön melden möchtest ( Ortsabwesenheit ), dann kommst du aber mit deinen 21 Tagen pro Jahr die dir dann auch bezahlt würden nicht weit, außerdem müsstest du dann keine Angaben machen wen du da besuchst.
  2. Den Besuch deiner Freundin am Wochenende musst du ebenfalls nicht melden, selbst wenn sie einmal im Urlaub angenommen 14 Tage dauerhaft bei dir sein würde, du kannst jeder Zeit Besuch empfangen, der dann auch mal über einen längeren Zeitraum bei dir Übernachten dürfte.

isomatte  22.09.2020, 11:32

Danke dir für deinen Stern !

Uebernachtikus 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 10:43

Vielen Dank für deine Antwort.

Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass mir eine BG unterstellt wird, weil ich in der Wohnung meiner Freundin wohne & dort einen Untermietvertrag habe? Kann ich ggf. Ihren aktuellen Mietvertrag der anderen Wohnung dem Jobcenter zukommen lassen um eine WG zu untermauern?

Liebe Grüße & noch Mal danke für die Antwort.

isomatte  18.09.2020, 11:23
@Uebernachtikus

Ist denn die ganze Wohnung an dich Untervermietet ?

Sie wird doch sicher nicht ihre andere Wohnung und auch noch einen Teil dieser Wohnung zahlen ?

Wenn sie in der Wohnung nicht wohnt, dann kann euch auch keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) unterstellt werden, falls doch, dann kann das ja durch den neuen Mietvertrag von ihr widerlegt werden und das sie dich dann an den Wochenenden besucht muss das Jobcenter nicht wissen.

Bitteschön

Uebernachtikus 
Beitragsersteller
 21.09.2020, 13:29
@isomatte

Also sie steht im Mietvertrag, ebenso wie ihre Mitbewohnerin, beide sind aber beruflich nicht in der Wohnung, weil sie beim gleichen Arbeitgeber arbeiten. Dieser zahlt für sie die Wohnung. Ich habe mir lediglich ihr Zimmer untervermietet, das ist mit dem Arbeitgeber auch soweit abgeklärt. Deswegen die "Sorge", dass es da zu Komplikationen bezüglich Bedarfsgemeinschaft kommt😁

Danke für deine Antworten! 🙂

isomatte  22.09.2020, 11:41
@Uebernachtikus

Wenn sie dir ihr Zimmer mit Untermietvertrag vermietet hat und du dafür auch die festgesetzte Miete zahlst, dann sollte es da normalerweise keine Probleme geben, sie wohnt ja nicht in ihrem Zimmer, sondern bedingt durch die Ausbildung in einer anderen Stadt und das kann sie ja nachweisen.

Man muss dem Jobcenter ja nicht auf die Nase binden das sie am Wochenende zu Besuch ist, was im übrigen ja auch nicht verboten ist.

Wenn du für ihr Zimmer dann zahlst, dann gibt es doch für den Arbeitgeber nichts mehr zu zahlen.