ALG II Bewilligungszeitraum vorzeitig beenden - Auswirkung?

2 Antworten

Diese Rückfrage erfolgt primär aus dem Grund , ob die Fallakte dann direkt zum 31.08. geschlossen , und der Leistungsbezug entsprechend beendet werden kann , oder ob Du ggf. für September doch vorerst trotz Arbeitsaufnahme noch ALG II benötigst zur Überbrückung .

Der erste Arbeitslohn geht bekanntlich immer frühestens zum Ende eines Arbeitsmonats , oder Beginn bis Mitte des Folgemonats ein , also nicht vor Ende September bis Mitte Oktober .

Somit brauchst Du für September ja erst mal noch Geld .

Eine Rückzahlung des ALG II für September wäre grundlegend nur fällig , wenn der erste Arbeitslohn dann ebenfalls noch Ende September auf dem Konto eingehen würde . ( Zuflussprinzip )

Dann entscheidet die Höhe des Arbeitslohnes darüber , ob das vorgeleistete ALG II für September anteilig , oder in voller Höhe zurückzuzahlen wäre .


Shivajra 
Beitragsersteller
 19.08.2020, 15:01

Danke für die schnelle Antwort! Bist du dir da denn sicher? Ich habe nämlich ganz klar geschrieben, dass ich definitiv zum 31.08. beenden möchte und am 01.09. das erste Geld kommt. Sie sagten sie bräuchten die Aufstellung trotzdem weil der Bewilligungszeitraum bis Oktober geht.

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verreisterNutzer  19.08.2020, 15:15
@Shivajra

Wie kann am 1.9 das erste Geld kommen , wenn Du ab da Deine Tätigkeit doch gerade erst aufnimmst ?

Nun gut , als selbstständige(r) Künstler(in) kannst Du täglich auf Rechnung mit sofortiger Bezahlung arbeiten , aber dann will die Behörde halt noch mal vorab abklären , ob Du für September von dort schon gar kein Geld mehr benötigst .

Dann kann die Akte sofort geschlossen werden , und die nächste Vorauszahlung Ende August für September bereits ausgesetzt .

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Du kannst schriftlich auf ALG 2 - Leistungen ab 01.09. verzichten.

Wenn Du aber jetzt schon weißt, daß Du ab November wieder ALG 2 brauchst, funktioniert das nicht.