Hartz 4 / Ausbildung - Annahme einer Scheinwohnung?
Moin,
ich hätte eine Frage. Ich wohne zurzeit bei meiner Mutter, welche mit meiner Schwester ein einer Bedarfsgemeinschaft ist bzw. ALG2 bezieht.
Ich, 20 Jahre, war dies bis vor kurzem auch, jedoch habe ich seit dem 1.08 eine Ausbildung und bin also raus aus der BG und somit unabhängig vom JobCenter. Das einzige und der ausschlaggebend Punkt ist, dass das JC Fehler bei der Berechnung und Leistungsauszahlung bei meiner Mutter/Schwester macht. Und trotz Anwälte, sieht man in Kürze auch kein Ende. Einkommen wird falsch berechnet und das macht sich bei meiner Mutter/Schwester bemerkbar.
Dort wo wir vorher gewohnt haben, hat sich eine WG gebildet in die ich nach Rücksprache einziehen kann und auch tu als Maßnahme, dass das JC eben Fehler macht und somit gezwungen ist neue Auflagen anzufertigen, ohne mich zu berücksichtigen.
Angenommen meine Mutter belässt mein Zimmer so wie es ist und ich pendel z.B. nach der Arbeit mal nach Hause und schlafe dort hin und wieder mal unregelmäßig, kann das JobCenter in irgendeiner Art und Weise einen "Scheinwohnsitz" im Bezug auf mich vorwerfen und meiner Mutter/Schwester das Geld kürzen? Selbst wenn ich, unabhängig von der Realität, länger am Stück dort Hausen würde? Die Tatsache, dass das JC sagt, dass die Wohnung zu teuer ist, kann ich mir denken, aber mehr dann auch nicht.
Ich bin ja sozusagen nicht mehr abhängig vom JC, also kann das doch auch nicht übertragen werden, oder? Oder kann das JC irgendwie eine Hausdurchsuchung durch die ARGE zb veranlassen und Sachen deuten? Habe ja für die Ummeldung die Vermieterbescheinigung und alles mögliche der neuen Wohnung.
Hoffe auf Antworten,danke :)
4 Antworten
jedoch habe ich seit dem 1.08 eine Ausbildung und bin also raus aus der BG und somit unabhängig vom JobCenter.
Das Wort "also" stört mich. Nur, weil man in einer Ausbildung ist, entfällt man nicht automatisch der BG. Das geschieht nur, wenn der anrechenbare Teil des Einkommens den gesetzlichen Bedarf übersteigt. Vielleicht ist das ja bei Dir der Fall.
Zum Rest: es spricht nichts dagegen, wenn Du ab und an Deine Familie besuchst. Es spricht auch nichts dagegen, ab und zu dort zu übernachten. Solange es nicht zu oft.
Oder kann das JC irgendwie eine Hausdurchsuchung durch die ARGE zb veranlassen
Nein, da JC und ARGE dasselbe sind und da es die "ARGE" vom Begriff her seit Jahren nicht mehr gibt.
Das Jobcenter kann aber sicherlich bei begründetem Verdacht Maßnahmen ergreifen, wie z.B. den Außendienst zu Kontrollzwecken vorbeischicken oder - schlimmstenfalls - die Strafverfolgungsbehörden einschalten.
Stehst du denn ohne Leistungsbezug im Bescheid deiner Mutter, denn nur dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus sein ?
Wenn du dich korrekt von der Wohnung deiner Mutter abmeldest und eine eigene Meldeadresse nachweisen kannst, dann ist das kein Problem, du kannst dann auch auf Besuch kommen und da Tage oder auch Wochen bleiben.
Was dann die evtl. unangemessenen Wohnkosten betrifft, nachdem du ausgezogen bist, diese muss das Jobcenter dann im Regelfall für weitere 6 Monate anerkennen und bei Bedarf auch voll weiter zahlen.
Deine Mutter würde dann ggf. min. eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen, sie könnte dann versuchen in dieser Übergangszeit diese zu senken oder müsste innerhalb dieser Zeit in eine angemessene Wohnung ziehen, was sie dann vorher mit dem Jobcenter klären sollte.
Würde sie da wohnen bleiben wollen und keine Kostensenkung möglich sein, z.B. Untervermietung oder sie möchte das nicht, dann müsste sie den Differenzbetrag nach dieser Übergangszeit selber zuzahlen.
Was bekommst du denn an Brutto und Netto und was zahlt deine Mutter für die Warmmiete ?
Ich denke nicht dass das Jobcenter dann irgendwann einmal einen Außendienst zur Kontrolle schickt, den man im übrigen auch nicht in die Wohnung lassen muss, dass wäre dann die letzte Möglichkeit um evtl. offene Fragen zu klären, die sollte es dann durch deine Abmeldung und Anmeldung auf die neue Wohnung / WG - nicht geben.
Deine Mutter soll dann dein Kindergeld auf schriftlichen Antrag bei der Familienkasse entweder direkt auf dein Konto überweisen lassen oder dir nachweislich im Monat des Zuflusses auf ihrem eigenen Konto überweisen, würde sie das erst im Folgemonat machen, dann würde es also ihr Einkommen entsprechend mindernd auf den Bedarf angerechnet.
Könntest dann auch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, wenn du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest, den Antrag findet du auch im Internet zum ausdrucken.
Da es deine Familie ist, wird das JC nichts dagegen haben, dass du dort ab und zu "wohnst" Dem JC interessiert nur ob sie dich als Bedarfsgemeinschaft mit einbeziehen können oder nicht. Wenn du eine eigene Wohnung hast und dort polizeilich gemeldet bist, passiert dir nichts.
Wenn du offiziell ausziehst, wird deine Mutter wohl aufgefordert werden, die Kosten der Unterkunft zu reduzieren (z.B. indem sie DEIN Zimmer untervermietet)
Was du da vorhast, nennt man schlicht Sozialbetrug. Kein Wunder, dass man eurer Bedarfsgemeinschaft Schwierigkeiten bereitet.