Kundendaten schwärzen in Kontoauszügen fürs Jobcenter?
Hallo,
müssen Kundendaten vom eBay Gewerbe in den Kontoauszügen (Name) fürs Jobcenter geschwärzt werden (wegen Datenschutz)?
Auf der anderen Seite wollen die ja wissen, was das für Einnahmen sind...
2 Antworten
Ob die Kundendaten geschwärzt werden "müssen", weiß ich nicht.
Wichtig ist sicherlich, daß man eindeutig erkennen kann, um was für eine Buchung es sich handelt.
Da auch die Jobcenter dem Datenschutz unterliegen, würde ich es nicht als so schlimm erachten, wenn das Jobcenter Kundennamen lesen kann.
Im umgekehrten Fall jedoch könnte ich mir vorstellen, daß es Deinen Kunden nicht unbedingt recht ist, wenn das Jobcenter ihre Namen durch die Vorlage von Kontoauszügen erfährt.
Ja das darfst du schwärzen. Hauptsache der Betrag bleibt bestehen.
Gerne :)
Nein , aber ich beschäftige mich aufgrund des Fragen beantworten‘s hier auf Gutefrage viel mit dem thema Jobcenter/Arbeitsamt.
Aber woher will das Jobcenter dann wissen, ob es eine Einnahme aus einem vermeintlich nicht angegebenen Job oder eine ebay Einnahme ist?
Sofern ein Gewinn durch den Verkauf entstanden ist wird genauso angerechnet wie bei einem Job.
Die ersten 100€ sind anrechnungsfrei. Alles was drüber geht wird dann zu 80% angerechnet.
beispiel du beziehst alg2 und machst im Oktober 300€ Gewinn mit deinen Verkäufen , dann werden 80€ von deinem Leistungsanspruch gekürzt.
aber ich merke gerade das du noch garkein Alg2 erhältst richtig ? Dann bleiben die vor Antragstellung erzielten Gewinne davon unberührt.
je nachdem wie alt du bist hast du ein sogenanntes Schonvermögen.
( 150€ • Alter )
wenn du beispielsweise 25 Jahre alt bist , darfst du 3.750€ als Vermögen besitzen. Alles was drüber geht muss vor Bezug von Alg2 verbraucht werden.
Du siehst ich habe mir hier schon jede Menge wissen angeeignet durch ständiges Recherchieren von Fakten aller Gesetzgebung ;-)
Vielen Dank für die Antwort. Arbeiten Sie beim Jobcenter?