Als ALG2 Aufstocker zu meinem Sohn in eine andere Stadt umziehen möglich?

Hallo liebe Community,

ich hätte eine Frage, weiß aber nicht so recht wie ich es euch stellen sollen ... ich hoffe ihr könnt mir helfen und freue mich riesig auf jede Informationen. Die Sache ist die:

ich beziehe momentan ALG2, bin jedoch selbstständig. In meinem hohen Alter würde ich gerne zu meinem Sohn nach Berlin umziehen wollen. Er hingegen hat einen festen Job und würde mich auch aufnehmen. Er hat dafür extra eine neue Wohnung für uns gefunden und wir würden dann den Umzug zeitnah anstreben wollen. Nun das Eigentliche, was ich nicht weiß wie ich es angehen soll:

Ich habe mich im Internet schlau gemacht bzw. ich habe mein zuständigen Jobcenter gefragt und sie meinen ich kann überall hinziehen wo ich will. Ich muss nur mein jetzigen JC abmelden und bei einem neuen JC (in dem Fall in Berlin) neuanmelden. Im Internet aber stand was ich benötige einen Grund zum Umzug und das muss auch irgendwie vom JC genehmigt werden. All das scheint sehr kompliziert zu sein. Wisst ihr wie ich das angehen soll bzw. wart ihr schonmal in dieser Situation und kann mir kurz erklären, wie das richtige Prozedere so abläuft?

Falls ihr mir nicht weiterhelfen könnt, werde ich nochmal mit dem JC beide Städten in Verbindung setzen und danach fragen, aber bis jetzt hat jeder JC was anderes gesagt und bin dadurch bisschen verwirrt und da das hier mein erster Umzug ist, will ich es ganz genau geplant haben, weil ich will letztendlich nicht einfach ohne Geld da stehen in der heutigen Zeit ... :(

Ich hoffe ihr könnt mir bissel Auskunft geben.

VG

Berlin, Umzug, ALG II, Hartz IV, umziehen
Problem mit ALG2 - Mehrbedarf?

Hi zusammen. Eine relativ wichtige Frage, mit etwas persönlichen Angaben:

Vorab: Ich bin wegen einer psychischen Erkrankung "arbeitsunfähig" beim Jobcenter geschrieben. Also dauerhaft sozusagen. (max- 3 std/Tag arbeiten und so). Ich war zuletzt mehrere Jahre in einer Tagesstätte für psychisch erkrankte. Mache jetzt eine Berufliche Reha und ein Kumpel, der die Reha auch angefangen hat bekommt einen Mehrbedarf von ca. 150€ /Monat. Also schon krass. in dem Gesetzestext steht: bei Erwerbsfähigkeit und Behinderung. Ich hab einen höheren Grad der Behinderung als mein Kumpel. Aber ich glaub keine Erwerbsfähigkeit. Ansonsten unterscheiden wir uns nicht. Der Kumpel war auch in der Tagesstätte. (Hatte aber schon eine Ausbildung fertig).

Zur Frage: Wieso kriegt er einen Mehrbedarf? Ich werde da nochmal nachhaken beim Jobcenter. Und Frage dazu: Kann ich meine Arbeitsunfähigkeit einfach kündigen, damit ich für diesen Mehrbedarf berechtigt bin? Eine frühere Jobcenter-Mitarbeiterin meinte, dass mein diesen "Zustand" bzw. "Status" einfach beenden kann.

Ich finde das irgendwie voll ungerecht (und reg mich allgemein klein wenig über solche sachen auf, weil ungerecht und einem nichts gesagt wird, man nicht aufgeklärt wird). Nach außen machen wir das selbe, nur dass er sich arbeitssuchend gemeldet hat glaub ich, könnte man sagen. Bekommt er nur deshalb einen Mehrbedarf???? Sorry, aber das kann doch echt nicht sein

Danke für hilfreiche Antworten. Einen friedlichen Tag wünsche ich noch

Recht, ALG II, behinderungsgrad, Hartz IV, Jobcenter
Ablehnungsbescheid! Kann mir jemand weiter Helfen?

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe die Woche ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Sie auf dem Bild.

Laut dem Schreiben, habe ich mich nicht im "eServices" als arbeitslos gemeldet. Als ich letzte Woche im "eServices" den Antrag für Arbeitslosengeld beantragt hatte, habe ich mich als arbeitslos gemeldet, sonst wäre es nicht weiter gegangen.

Ich meine, es gibt von 1 bis 12 Seiten, die ich nacheinander ausfüllen musste. Ich kann mich nicht mehr so gut daran erinnern, aber ich bin mir sicher, dass ich mich arbeitslos meldete. Laut dem Schreiben, hätte ich es separat machen müssen und nicht im Antrag vom Arbeitslosengeld 2.

Ich wusste nicht, dass seit diesem Jahr neue Regeln bezüglich des Arbeitslosengeldes gibt. Ich habe das auch nicht zum Ersten Mal gemacht. Ich beantragte Arbeitslosengeld 2, schon 3bis 4-mal und da hat es auch ohne Probleme geklappt. Mir ist bewusst, dass ich ein Widerspruch einlegen muss und dass innerhalb einen Monat.

Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen. Welche Begründungen kann ich formulieren, sodass ich auch mit dem Widerspruch eine weitere Chance bekomme.

P.S. Ich möchte meine Mama nicht enttäuschen. Hab es für Sie immer gemacht und bis jetzt hat es auch jedes Mal geklappt.

Sie hat immer das Vertrauen in mir gehabt. Ich wäre euch wirklich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Kundi123614

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ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Widerspruch, Ablehnungsbescheid
Kann ein Harz IV Betrug durchaus strafbar sein und wird es verfolgt?

Hallo,

es ist für mich unangenehm zu schreiben, jedoch kenne ich einen Mann, der seit über 15 Jahren Harz IV empfänger ist. Er hat eine Wohnung in Deutschland, vermietet diese aber an einen Bekannten, erhält von der Agentur für Arbeit für die Wohnung Geld und von dem Bekannten, wohnt jedoch nicht selbst in der Wohnung, sondern im Ausland. In seinem Heimatland kann er sich so gut wie alles durch das Harz IV Geld leisten, Wohnung, Auto, Essen und auch ein wenig Luxus, er kommt jedoch regelmäßig hierher nach Deutschland, um z. B. Termine wahrzunehmen.

Er nutzt quasi alle Möglichkeiten aus, um Harz IV zu bekommen, Kranmeldungen über Monate, dann einfach z. B. raffinierte Tricks, wie Selbstständigkeit vorgaukeln und dafür Geld erhalten. Es werden schon quasi wirklich kriminelle Tricks verwendet.

Er hat das aber auch zugegeben. Für das Geld in Deutschland kann er sich nicht viel leisten, in seinem Heimatland schon, er lebt dort eigentlich in purem Luxus für das Geld.

Kontrolliert denn das Amt nicht, wenn man in Ausland geht? - Er hat 2 Staatsangehörigkeiten und pendelt hin und her alle paar Monate. Auto ist in Deutscland zugelassen. Wie ist das aber möglich? - Er verheimtlicht alles beim Amt.

Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, doch eigentlich ist ja HArz IV dafür gedacht, dass man sich eine Arbeit sucht, Hilfe vom Staat erhält. Selbst stark kranke Menschen arbeiten in Deutschland teilweise auf stundenbasis, das geht immer. Sinnvoll sogar für seine Psyche.

Der Mann ist aber echt unglaublich, er lebt seit Jahrzehnten von harz IV und ist absolut gesund, treibt sport, genießt das Leben in Luxus für 300-400 Euro im Monat in seinem Heimatland. Das kann doch eigentlich nicht sein oder? Ist sowas strafbar?

Danke

Recht, ALG II, Hartz IV
Nebengewerbe aufbauen | ALG2?

Servus,
Ich gehe schon 3 Jahre mit dem Gedanken Schwanger, das ich mein Hobby zum Beruf machen möchte, und das vorerst als Nebengewerbe um mir das Stück für Stück aufzubauen. Ich bekomme Aktuell ALG2 nun weiß ich wenn ich mich Komplett Selbstständig machen will, muss ich dem Amt nen Business Plan 15 - 20 Seiten!!!! vorlegen, 3 Absagen eines Kredites bei Banken etc. um eine "Förderung" zu bekommen und weiter ALG2 mit Höherem Satz für 6/12 Monate.

Nun will ich das aber wirklich ruhig angehen, meine Sachbearbeiterin is nicht grade so drauf mich in der Hinsicht zu unterstützen hatte im Nov. 21 extra deswegen nen Termin bei ihr und wurde binnen 10 Minuten Mund tot gemacht (Not so cool). Da ich auf den Gründerzuschlag und den Zusatzzahlungen zum ALG2 "Sche...e", will ich erstmal nen Nebengewerbe Anmelden dies Natürlich dem Amt mitteilen damit diese das im bestenfalls anrechnen können

Ich weiß, das es kein Spezielles Nebengewerbe gibt, sondern man Grundsätzlich ein Gewerbe anmelden muss, und der einzige Unterschied darin liegt ob man die Einnahmen von 17500€ im Jahr überschreitet. Nun zu meinen Fragen:

  • Kann ich das einfach so anmelden und dem JobCenter mitteilen ohne jeglichen tamtam drumherrum, so das mir nur was abgezogen wird wenn ich einkommen habe in dem Monat?
  • Gibt es weitere Anlaufstellen für Gründer ?
  • Wenn ich weiterhin ALG2 bekomme bis ich mich selbst tragen kann, wie läuft das in der zeit mit der KV und den SA ?
  • Steuern muss ich ja im nebengewerbe bis 17500€ nicht Ausweisen und somit kann ich ja auch nichts absetzen ?

Danke schon mal im Vorraus, wer noch Tipps hat gerne nur her damit.

Beruf, Selbständigkeit, ALG II, Jobcenter, Nebengewerbe, selbständig
Super Chat vom YouTube als Schenkung: kann man auf dem Geschäfts-Paypalkonto ohne Abzug der Steuern, ohne Erstellung der Rechnung einfach erhalten?

Hallo, ich bin Youtuber und plötzlich bin ich populär geworden und durch den Live-Stream erhalte ich Geld als Schenkungen (Super Chat) auch reine Schenkung (Geld ) auf dem Geschäfts-Paypalkonto. Das Geld ist nicht nur das Geld, sondern ist das für mich die freundlichen Unterstützungen und die Freundlichkeit der Zuschauern. Diese Schenkungen habe ich mit eigenen Mühen und eigenen Einsätzen erhalten und sie haben mir gezielt geschenkt. Ich möchte daher nicht sie abziehen lassen.

Nun habe ich einige Fragen:

  1. Muss ich trotzdem Gewerbe anmelden? Nach der Anmeldung muss ich zwingend die Steuer bezahlen?
  2. Monatlich erhalte ich diese Geld-Schenkungen unter 450 EUR(fast 450 EUR)
  3. Wie kann man diese Geld-Schenkung ohne Abzug der Steuern zukünftig auch erhalten?
  4. Ich habe kürzlich ein Geschäftskonto des Paypals aufgemacht und darauf bekomme ich auch das Geld als Schenkungen. Nun bin ich vom Paypal gezwungen, den "Kunden" Rechnungen zu schreiben. In kürzer Zeit müssen die Rechnungen gestellt werden. Sonst wird das Konto gesperrt. Wie kann ich als reine Schenkungen auf diesem Konto erhalten? Sollte ich nicht ein Geschäfts-Konto, sondern ein Privatskonto aufmachen?

Zukünftig möchte ich als Youtuber als Einzelunternehmer tätig sein. Zurzeit erhalte ich das ALG 2 (seit ein paar Monate). Ich möchte dem Amt nicht wissen lassen, welchen Kanal ich habe, da das zu privat ist.

Das Jobcenter wurde von mir erklärt, dass ich ein eigenes Geschäft mit der Kombination vom Sozial-Media. Keine Accounts meiner SNS möchte ich dem Amt weitergeben. Ist das machbar?

Vielen Dank!

Recht, ALG II, PayPal, Schenkung, YouTuber, Wirtschaft und Finanzen
ALGI/II - Wie viele Termine zu anfangs während Antragsstellung?

Ich bin vor einer Woche arbeitslos geworden und habe direkt beim Jobcenter Antrag gestellt. Die wollten dann noch eine Negativbescheinigung von der Arbeitsagentur damit die Unterlagen komplett sind. Dieses sagt aber es könnte doch sein dass ich meine Anwartschaft erfüllt habe und hat mich aufgefordert bei ihnen ebenfalls Antrag zu stellen. Jetzt ist natürlich bald Weihnachten und ich wollte schon ein paar Tage vorher zu meiner Mutter fahren.

Hat jemand Erfahrung wie viele Termine man jeweils bei den einzelnen Behörden hat bis die Sache durch ist. Also Leistungsabteilung/Arbeitsvermittler usw.

Meines Wissens sind es sowohl bei Jobcenter, als auch Arbeitsagentur jeweils 2 zwei. Also ein Mal zur Antragstellung und dann noch zur Besprechung der beruflichen Situation. Ich würde natürlich gerne das bis Weihnachten durchbringen, so dass ich alles erledigt habe und zur Familie kann über die Feiertage. Vll weiß da ja jemand näheres zu, normalerweise wird man ja nach Antragstellung erstmal für ein paar Monate in Ruhe gelassen und der Rest läuft dann online ab, oder nicht?

Hatte sogar den Eindruck, dass bei der Arbeitsagentur wegen Corona die Termine sowieso eingeschränkt sind. Sie meinte stellen sie Antrag und wir schauen, dass wir den dann schnell durchbringen und davor hatte sie mich schon gefragt wie viele Stunden ich arbeiten will usw. Vll war das ja schon alles in einem Gespräch. Von einem weiteren Termin hatte sie nichts mehr gesagt.

Was denkt ihr?

ALG I, ALG II, Antrag, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Jobcenter, Hartz-4-Empfänger

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