Wie berechnet das Jobcenter ALG II bei Selbstständigen?

5 Antworten

Der Bedarf wurde/wird genauso berechnet wie bei Nichtselbstständigen und Beamtenfamilien.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du bzw.ihr habt ja einen monatlichen Grundbedarf nach dem SGB - ll, der z.B. bei einem Single min. aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bestehen würde + angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete + evtl.Mehrbedarfe + KK - Beitrag.

Die Berechnungsgrundlage ist bei Selbstständigen wie bei Angestellten gleich, nur mit dem Unterschied, dass bei Angestellten das Brutto und Nettoeinkommen zählt und bei einem Selbstständigen das Brutto und das Netto nach Abzug von notwendigen berufsbedingt nachweisbaren Aufwendungen.

Vom Bruttoeinkommen blieben dann zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Hättest du also ein steuerpflichtiges Bruttoeinkommen von min.1200 € und würdest dann einen reinen Gewinn ( Netto ) von angenommen 700 € haben, dann stünden dir max.300 € Freibetrag zu, die dann von deinem Gewinn abgezogen würden und max.400 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben würden.

Bei Selbständigen steht der Gewinn bzw. der Ertrag erst am Ende des Geschäftsjahres fest.

Eine vorläufige EKS wird vermutlich benötigt, damit der Sachbearbeiter ein fiktives Einkommen nach dem Zuflußprinzip anrechnen kann.

Wenn dann der tatsächliche Gewinn bzw. Ertrag feststeht, kann dieser rückwirkend nach abschließender EKS angerechnet werden, da die abschließende EKS vermutlich tatsächliche Zahlen aufweist und keine Schätzungen.

So zumindest deucht mir.

Die übermittelten Zahlen überpruft der zuständige Sachbearbeiter beim Jobcenter und zwar wie er es gerne sehen möchte.

Mach Dich auf eine längere Auseinandersetzung gefasst, weil eine Selbständigkeit zu subventionieren, das machen die grundsätzlich nicht gerne.