Schülerstipendium anrechnungsfrei?
Hey, ich hätte ne kurze Frage. Und zwar bekomme ich jetzt schon seit ca. einem Jahr ein Schülerstipendium (ich mache derzeit mein Abitur), was insgesamt für die Dauer von 3 Jahren vorgesehen ist.
Ich erhalte von dem Stipendium monatlich 50€ Bildungsgeld, sowie steht mir für das ganze Jahr eine individuelle Zusatzförderung von 1000€ zur Verfügung, die ich zum Beispiel für Bücher, Sprachkurse usw. nutzen kann. Wie gesagt gehe ich noch zur Schule und wohne im Haushalt mit einem Familienmitglied und wir bezogen ALG II. Ich habe allerdings gar nicht gewusst, dass man das Stipendium auch eigentlich beim Amt angeben muss(?) Ich wollte gerne wissen, ob diese Beträge anrechungsfrei sind bzw., ob ich Ärger kriege, falls ich es jetzt angebe, obwohl bereits 1 Jahr vergangen ist.
Liebe Grüße
2 Antworten
Sog. zweckgebundene Zuwendungen sind anrechnungsfrei.
Allerdings weiß ich nicht, inweit die von Dir genannten Gelder vom Jobcenter als zweckgebunden angesehen werden.
Ab wann ist ein Stipendium denn zweckgebunden?
Gelder können zweckgebunden sein. Ich kenne es aus dem Bereich von Krebspatienten, welche finanzielle Zuwendungen von Stiftungen erhalten. Diese Zuwendungen sind zweckgebunden und dürfen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden.
Ob und inwieweit die von Dir erhaltenen Gelder als zweckgebunden angesehen werden, wird sich zeigen. Es ist natürlich auch möglich, daß das Geld rückwirkend angerechnet wird.
Hat das denn Konsequenzen, wenn ich das jetzt angebe, obwohl schon ein Jahr vergangen ist? Ich hab es halt echt nicht gewusst. :/
Wenn man ALG 2 bezieht, muß jeder Zufluß (Einkommen, Einnahme, Geldgeschenke, etc.) angegeben werden.
Ob das Nichtmelden Konsequenzen hat, kann niemand voraussehen. Dazu müßte man hellsehen können.
Aber richte Dich darauf ein, daß es vielleicht Konsequenzen hat. Falls dem Jobcenter durch Anrechenbarkeit der Gelder ein Schaden entstanden ist, ist das grundsätzlich schlimmer, als wenn nicht.
Vielleicht wird mind. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wg. Nichtmelden eingeleitet. Das wäre aus meiner Sicht das geringste, was passieren kann.
Also Gelder nachmelden und dann abwarten. Notfalls nimm' Dir einen Anwalt: https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Naja, das Amt hat so keinen direkten Schaden davon, da ich das Geld ja A nicht von denen beziehe und B ja auch keine Gelder zu unrecht von denen bekomme... Es ist halt wirklich nur so, dass ich es nicht wusste und jetzt gerne nachtragen würde. Hoffe, dass man dafür nicht allzu schlimme Strafen bekommt... Danke auf jeden Fall :)
Wohl angemerkt bin ich 17, muss also ich oder mein Elternteil mit den "eventuellen" Konsequenzen rechnen?
Wohl angemerkt bin ich 17, muss also ich oder mein Elternteil mit den "eventuellen" Konsequenzen rechnen?
Dein Alter spielt aus meiner Sicht keine Rolle. Ich vermute, daß das Elternteil als Vorsitzende/r der Bedarfsgemeinschaft dann Post kriegt.
Sage einfach nichts, auch nicht zu Verwandten und Freunden, dann weckst du auch keine schlafenden Hunde. Die Behörden sind jetzt sowieso mit anderen Zeugs beschäftigt, nämlich der Corona-Krise. Bis jetzt haben sie ja auch nichts gemerkt.
Selbst wenn es für dich moralisch eventuell verwerflich wäre, bedenke was alles die Eliten und Politiker für Dinger drehen siehe bestes Beispiel jetzt Wirecard. Warum sollte der kleine arme Mann nicht auch mal für seinen Vorteil etwas machen dürfen was im Gegensatz zu Eliten und Politikern keinem Mitmenschen schadet.
"Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß."
Auf die bösen Großen schimpfen aber selber nicht besser sein? Die Fehler anderer legitimieren nicht die eigenen ...
Und noch eine Frage: Ab wann ist ein Stipendium denn zweckgebunden?