Ausbildungsgeld vom Kind anrechnung auf Bedarfsgemeinschaft?
HI Wir sind 3 Personen und bilden nach SGB 2 eine Bedarfsgemeinschaft 1.Person bekommt Lohn 1500 Euro Brutto Monatlich.
Die andere Person ist dezeit Arbeitssuchend.
Unser Kind beginnt nun ab 1.9.2020 eine Ausbildung . Das Ausbildungsgeld beträgt 247 Euro Moantlich + Fahrgeld 74 Euro auch Monatlich..Kindergeld erhalten wir auch Monatlich 204 Euro das wird angerechnet.
Wir Wohnen zur Miete die beträgt Monatlich 450 Euro Warm.
Die Einkünfte haben bisher nicht ganz ausgereicht wir erhielten noch aufstockende Leistungen so das die Miete vom Jobcenter übernommen wurde.
Da unser Kind nun eine Ausbildung anfängt haben wir natürlich rechtzeitig eine Veränderungsmitteilung ausgefüllt.. Im darrauf folgenden Schreiben vom jobcenter wird nun mitgeteilt dass auf Grund der Gewährung von Ausbildungsgeld vom Kind der Leistungsanspruch sich verringert wird.
Die Höhe ist nicht mehr ausreichend um unsere kompletten Unterkunfstkosten weiterzuleiten.
Das bedeuet das wir ein Teil der Miete selbst an den Vermieter zahlen müssen.
Die jeweilige Differenz der nachzuzahlenden Unterkunftskosten ist auf dem Berechnungsbogen ersichtlich. Der Berechnungsbogen ist sehr komplex aufgebaut
Frage...Ist es richtig dass das Ausbildungsgeld und die Fahrkosten vom Kind komplett auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden..
Vielleicht können Sie uns auch sagen ob der Bescheid mit unseren oben angeführten Einkünften richtig berechnet wurde, kann man das so pauschal sagen ?
7 Antworten
Ja, jedes Einkommen der Familie/BG wird angerechnet. Es gibt einen Selbstbehalt, aber alles darüber wird angerechnet.
du kannst den Bescheid prüfen lassen, kostenlos: https://hartz4widerspruch.de/?gclid=EAIaIQobChMIxIjUvt3W6wIVDLh3Ch1NAQFmEAAYASAAEgKCtvD_BwE
Das Ausbildungsgehalt ist aber sehr niedrig. In den meisten Ausbildungen gibts mehr.
Ja wir werden versuchen eine Beratungsstelle aufzusuchen die sich den Bescheid mal anguckt... eben weil der Berechnungsbogen sehr komplex gestaltet ist.
Vielen Dank
Ist es richtig dass das Ausbildungsgeld und die Fahrkosten vom Kind komplett
Sofern es sich um eine Ausbildungsvergütung handelt, sind auf diese Freibeträge zu gewähren. Bei den Fahrkosten bin ich überfragt.
Ich würde empfehlen, die Bescheide des Jobcenters einer fachlich versierten Stelle vor Ort vorzulegen.
Anhand der gemachten Angaben glaube ich, daß sich das nicht lohnt.
Ich bin jedoch nicht ausreichend fachlich für diese Entscheidung versiert und empfehle daher nochmals, die Bescheide zunächst vor Ort prüfen zu lassen.
Hallo Ich habe mir mal die mühe gemacht den Berechnungsbogen abzuschreiben.
Das Einkommen des Kindes wird berücksichtigt. Nun zahlt es eben seinen Anteil an der Miete selbst. Klar, viele sind das nicht mehr gewohnt selbst für ihr Geld arbeiten zu müssen, aber so ist das nun mal im Leben. Viel Erfolg! Auf dass das Kind sich nicht zu viel bei den Eltern abgeschaut hat...
Haben sie auch was kontruktives zum thema beizutragen, oder wollen Sie einfach mal ihren frust ablassen ?
Mit dieser Haltung bleibt auch Ihr Leistungsbezug wohl noch eine Weile aufrecht erhalten.
Ich glaube, 100 Euro sind für ausbildungsbedingte Aufwendungen frei. Der Rest wird angerechnet
Das gilt nur für Erwerbseinkommen, aber nicht bei BAB. Das wird komplett angerechnet.
Alle Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft werden angerechnet.
sollten wir in Widerspruch gehen?