Hartz 4 Arbeitslose Geld 2 rückwirkend?

5 Antworten

Sarah19girl hat geschrieben:

Hallo ich habe mich zum 31.09 vom Amt abgemeldet .

Man kann sich beim Einwohner-Meldeamt abmelden - aber nicht beim Jobcenter. Dort kann (und muss!) man auch melden, dass man umziehen wird, oder dass man keinen Bedarf mehr an ALG II hat. Siehe dazu diese meine Antwort.

Wenn man dem Amt gemeldet hat, "Ich kriege am 30. September genug Gehalt und habe keinen Bedarf mehr an ALG II", dann kriegt man für September entweder gar kein ALG II mehr oder auf Antrag ALG II zur Überbrückung als Darlehen - oder das Jobcenter fragt nach, wie hoch das Gehalt sein wird, und zahlt dann gegebenenfalls noch aufstockendes ALG II, wenn das Gehalt nicht hoch genug ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Der Monat September hat nur 30 Tage und das ALG - 2 ( Sozialleistung ) wird anders als das ALG - 1 ( Versicherungsleistung ) für den Folgemonat in Voraus gezahlt und nicht rückwirkend für den Monat wie es beim ALG - 1 der Fall ist.

Man kann sich also nicht zum 30.09.2020 abmelden bzw.schriftlich auf Leistungen verzichten, weil die laufenden Leistungen für September noch im August auf dem Konto sein werden und es dann zu einer Überzahlung kommen würde, wenn ihr Einkommen noch im September aufs Konto ( Zuflussprinzip ) bekommen würdet.

Dann muss je nach ALG - 2 Bedarf und anrechenbarem Einkommen das ALG - 2 zumindest teilweise oder auch voll zurückgezahlt werden, auf schriftlichen formlosen Antrag ist das dann im Regelfall auch in monatlichen Raten möglich.

Wenn man auf Leistungen verzichten möchte, dann sollte man das an einem 1.des Monats machen und das dann auch rechtzeitig.

Ein Verzicht oder Abmeldung wegen erzieltem Einkommen wäre auch gar nicht notwendig, weil man eh alle Einkommen zu melden und nachzuweisen hat und wenn das anrechenbare Einkommen dann höher wäre als der zustehende ALG - 2 Bedarf, dann würde das Jobcenter den Bewilligungsbescheid von selber aufheben und dann keine Leistungen mehr zahlen.

Das Jobcenter ist kein Verein, bei dem man sich an- oder abmeldet.

In diesen Tagen sollte dann noch mal Geld für September kommen, da ALG 2 immer monatlich im Voraus überwiesen wird.

Den 31.09. gibt es nicht.

ALGII gibt es immer im Voraus.