Guten Abend.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Zu mir: Ich habe meine Ausbildung unterbrochen wegen meiner Schwangerschaft. Bekomme nun weiterhin ALG II. Ich wohne in einer 44qm großen einzimmer Wohnung. Nun meine Fragen: Habe ich Anspruch auf eine größere Wohnung wegen des Kindes? Es gibt ja einen Regelsatz, der die größe der Wohnung für ein Person festlegt. Doch bald bin ich ja nicht mehr alleine. Wenn ich diesen Anspruch habe, ab wann gilt der? Nach der Geburt des Kindes? Und wie groß darf dann die Wohnung sein? Ich komme aus NRW. LG

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