Hallo! Wir, eine 6-köpfige Familie, haben bis Ende letzten Jahres neben dem Arbeitseinkommen meines Mannes Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten. Da der Kinderzuschlag zum Ende des Jahres auslief haben wir Anfang Dezember einen neuen Antrag gestellt. Jetzt wurde mein Mann zum Ende des Jahres arbeitslos, so dass wir nunmehr seid Januar 2011 Arbeitslosengeld I beziehen. Wohngeld wurde auch neu beantragt und auch nunmehr (auch rückwirkend für Januar und Februar) bewilligt. Jedoch kam nun im Februar ein Ablehnungsbescheid der Familienkasse bezügl. des Kinderzuschlages mit der Begründung, dass die Mindesteinkommensgrenze nunmehr nicht erreicht wird. Normalerweise würde die Einkommensgrenze (ALG1) zwar über dem Mindesteinkommen von 900 € liegen, jedoch geht davon auch Unterhalt für die uneheliche Tochter meines Mannes ab, wonach nur noch ein Brutto-Einkommen von 753 € zur Verfügung steht. Hatten aufgrund der Ablehnung jetzt fristgerecht Widerspruch über unsere Anwältin eingelegt, welcher nun zurückgewiesen wird. Wir sollen nunmehr prüfen lassen, ob evtl. ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II gewährt werden können. Aber was ist mit den Monaten Januar und Februar in denen wir nun weder Kinderzuschlag noch andere Leistungen bezogen haben... Wir haben uns in den Monaten mit Geld von Freunden über Wasser gehalten, was wir natürlich auch zurückgeben müssen. Vielen Dank!