hallo alle miteinander

ich würde gerne wissen ob die arge das so machen darf.

Also ich beziehe seid sep 2010 alg 2 ( sep/okt volle leistung ; nov/dez nur miete) ab januar bin ich nun zu 100 % sanktioniert und dies auch bis 31.03.2011.

Die sanktion resultiert aus meiner dummheit nicht zum "bewerbungstraining" gegangen zu sein, was ich auch für schwachsinn halte. Darum gehts aber nicht.

Da ich zum 01. Februar ein 6 monatiges Praktikum begonnen habe, habe ich nun anspruch auf kindergeld. Auch rückwirkend. Nun zu meiner frage.

Darf die arge für Januar, Februar und März das Kindergeld einbehalten, so als hätte ich Leistungen bekommen. Die ich ja nicht bekam wegen der Sanktion.

Ich versteh die welt nicht mehr. Ich bin nicht der Standart asi den man vllt dort antrifft. Ich habe ein abitur gemacht, danach Industriekaufmann gelernt und danach ein Studium begonnen, mein "ganzes Leben" seid dem ich arbeiten kann mit 15 Jahren Nebenjobs gemacht und tja seid Oktober 2010(Studium abbruch) ist alles ein bißchen aus dem ruder gelaufen und bin leider in diese Situation gekommen.

Stolz bin ich bestimmt nicht. Nur was nun. Bleibt mir quasi nur die Möglichkeit aus Meiner Wohnung gekündigt zu werden und auf der Straße zu wohnen oder was????

Das kann doch alles nicht sein!!!!

Vielen dank im voraus für die antworten

mfg