Eigenkündigung in Elternzeit / Sperre ALG II

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Momentan bin ich bis Juli 2012 in Elternzeit, habe einen unbefr. Arbeitsvertrag. Wir bekommen aber noch aufstockendes ALG II. Nun ziehen wir zum 01.07. in meine 450 km entfernte Heimatstadt, aus folgenden Gründen: - jetziger Job bietet keine Aufstiegsmöglichkeiten - arbeite nicht in meinem erlernten Beruf, ca. 900 Euro netto (davon kann keine 3-köpfige Familie ernährt werden) Rufbereitschaft, wenn erforderlich Nachtdienste, Früh-/Spät- und Wochenenddienste, kein geregelter Dienstschluss, etc. - in jetziger Stadt absolut NULL Sozialkontakte (somit auch keine Betreungsmöglichkeiten für unser Kind) - schwerkranker Vater in der Heimatstadt - bei Umzug noch 11 Monate Zeit mir einen neuen Job, in meinem erlernten Beruf, zu suchen. Waren für eine Umzugsgenehmigung in beiden Städten beim Jobcenter (durch falsche Infos dachten wir, wir bräuchten generell die Erlaubnis für einen Umzug, auch wenn wir selbst für die Umzugskosten, Kaution, etc. aufkommen). Natürlich wurde von beiden Seiten aus abgelehnt mit der Begründung, ich hätte einen Job, Sozialkontakte und schwerkranker Vater seien auch egal.. Zudem meinte die Tante im Jobcenter ich würde gleich nach dem Umzug eine Sperre bekommen, da es ja abzusehen sei, dass ich meinen alten Job nicht weiter ausführen kann, durch die Entfernung von 450 km. Da ich aber gelesen habe, dass ich erst drei Monate vor Ende der Elternzeit (sprich im März 2012) kündigen kann, stellt sich mir die Frage ob die Aussage der Tante überhaupt rechtens ist? Theoretisch könnte ich mich ja bis März 2012 dazu entscheiden, doch wieder in die alte Stadt zu ziehen.. Meiner Meinung nach wäre die Sperre erst ab Juni 2012 und durch das Arbeitsamt (da Anspruch auf ALGI) rechtens oder sehe ich da was falsch?

Job, ALG II, Elternzeit
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