Folgendes: eine mir vermeintlich unbekannte Person stellt in meinem Online-Gästebuch ein sehr privates Bild von mir ein. Dieses lässt sich nicht mehr löschen. Ich habe Anzeige gegen unbekannt erstattet, da man ja die IP-Adresse ermitteln kann. Schließlich hat die Person gegen das Bildrecht verstoßen. Ich habe eine Person im Verdacht. Mit welcher Strafe muss sie rechnen?
Anzeige gegen unbekannt - Täter über IP-Adresse ermitteln?
Urheberrecht,
IP-Adresse,
Strafrecht
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