Stromabrechnung absurd niedrig?

Hallo, wir hatten die letzten Jahre immer einen Verbrauch von ca. 2500 kW (3 Personen) und zahlen einen Abschlag von 83€. Im Schnitt gab es jedes Jahr 100-300€ zurück. Für den letzten Verbrauchszeitraum, welcher immer von Ende September gezählt wird, ergab sich lediglich ein Verbrauch von 155kW und nun eine Rückzahlung von fast 1000€! Trotz Home-Office, TV, Kühlschrank, Ofen etc. Ja klingt toll, ich weiß, der Zähler stimmt auch überein mit dem was auf der Rechnung steht, ABER: ich habe den Verdacht, dass der Zähler im letzten (Verbrauchs-)Jahr eventuell nicht gezählt hat.

Gegen Mitte September war ein Dienstleister vor Ort, welcher die Stromzähler geprüft hat. Mit dem Ende der Abrechnung am 27.09.20 war der Stand 25.995 kW, ein Jahr später am 27.09.21 war der Stand 26.150 kW (+155kW), nun liegt er (29.10.21) bei 26.440kW (+290kW). Er zählt also definitiv seit der letzten Abrechung und . Da wir aber keinen direkten Zugang zum Zähler haben, können wir diesen auch nicht ständig prüfen. Meinen Anbieter habe ich auf all das hingewiesen, aber diese sagen die gehen halt nach dem Zähler.

Kurz: Wenn ich nun die Rückzahlung von 1000€ annehme und ich habe (sogar nachweislich) alles unternommen, um meinem Anbieter auf ein eventuelles Problem mit dem Zähler hinzuweisen, welcher dieser aber ignoriert, kann er mich im nachhinein in Regress nehmen und die Zahlung zurückfordern? Mein realer Verbrauch für das vergangene Jahr lässt sich ja nun nicht mehr ermitteln und einen Fantasiebetrag können die sich ja auch nicht einfach herbeidichten. Der Zähler wird nicht funktioniert haben, wir können das nicht mitbekommen, der Anbieter hat Reparaturen vorgenommen und es läuft ja nun alles.

VG

Strom, Stromverbrauch, Ablesung, Zähler
Alter Stromzähler lässt sich nicht ausbauen

Hallo zusammen, wir haben ein sehr altes Haus gekauft (100 Jahre alt) und jetzt kommt die EnBW und möchte den Zähler tauschen, da er nicht mehr geeicht ist und augebaut werden muss. Das wäre alles kein Problem, wenn unsere Leitungen nicht so alt wären. Unsere Leitungen sind noch mit Stoff ummantelt. Der EnBW-Mitarbeiter sowie auch unabhängiger Elektriker meinten, dass sie den Zähler zwar ausbauen können, aber keine Garantie geben könnten für die alten Leitungen, d.h. es könnte passieren, dass die Leitungen in ihren Händen zerbrösseln und man die komplete Elektrik neu machen müsste (wird sehr teuer). Da wir aber das Haus in ca. 5-7 Jahren abreisen möchten, wollen wir so eine Investition nicht mehr machen. Jetzt habe ich folgende Idee und weiß aber nicht ob so etwas möglich ist und zwar haben wir im Keller eine ca. 30 Jahre alte Stromzuleitung (früher kam der Strom über eine Freiluftleitung über die Dächer). Diese Leitung ist somit im Vergleich zu den alten Leitungen an dem Zähler neu. Kann man an die "neue" Leitung einfach einen neuen Zähler einbauen und den alten Zähler der danach kommt einfach eingebaut lassen? Lässt so etwas der Netzbtreiber zu? Man dürfte dann natürlich nur noch den neuen Zähler ablesen, der alte zählt zwar mit ist aber für die Verbrauchsablesung nicht relavant. Geht so etwas? Vielen Dank im Voraus! MfG A. Beck

Haus, Ausbau, Leitung, Stromzähler, Zähler
Wer bezahlt den Stromzählerwechsel von einem Zweitarifzähler auf einen Eintarifzähler?

Hallo, ich wohne zur Miete und würde gerne den Stromanbieter wechseln. Für meine Wohnungen ist ein Zweitarifzähler installiert, obwohl dieser nicht notwendig ist, da ich keine Elektro-Speicherheizung, Wärmepumpe oder ähnliches betreibe. Nachdem ich bei dem Anbieter „stromio“ bereits einen neuen Vertrag abgeschlossenen hatte, habe ich die folgende Nachricht bekommen: „Wir möchten uns noch einmal für Ihren Auftrag zur Stromlieferung bedanken.

Ihr zuständiger Netzbetreiber hat uns mitgeteilt, dass die Belieferung Ihrer Verbrauchsstelle ein sogenanntes „temperaturabhängiges Lastprofil“ voraussetzt (z.B. wenn eine Elektro-Speicherheizung oder Wärmepumpe dort betrieben wird).

Als Stromio GmbH beliefern wir ausschließlich Kunden mit Haushaltsstrom. Ihre Verbrauchsstelle können wir daher aus technischen Gründen nicht beliefern und müssen Ihren Stromliefervertrag daher leider beenden.“ Wenn ich den Inhalt richtig verstanden habe, muss der Zweitarifzähler von den lokalen Netzbetreiber gegen einen Eintarifzähler getauscht werden.

Doch wer muss den Zählerwechsel bezahlen? Der Mieter oder der Vermieter? Und gibt es eine Gesetzesgrundlage?

Ich denke, es entstehen Kosten in Höhe von ca. 200 €.

Der Vermieter möchte die Kosten natürlich nicht übernehmen mit der Begründung, dass ein funktionsfähiger Zähler installiert ist. Ich habe jedoch den Nachteil, dass ich keinen günstigen Stromanbieter auswählen kann.

Danke für die Hinweise Grüße Hannes

Strom, Energie, Zähler
Nebenkosten: Minol-Abrechnung seit Jahren falsche Zähler

Hallo Zusammen,

ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Mit erschrecken habe ich leider erst jetzt festgestellt, dass offenbar seit 2012 (ab Einzug) die falschen Zähler meiner Wohnung zugeordnet sind. Die betrifft die Messgeräte an den Heizungen und den Warmwasserzähler.

Ob meine Zähler tatsächlich innerhalb der Hausgemeinschaft vertauscht wurden, oder ob mehreren Parteien mit den gleichen Zähler abgerechnet wurden, kann ich (noch) nicht sagen. Ein (nur) vertauschen kann ich mir jedoch nicht vorstellen, da wir mit Sicherheit der größte Warmwasser-Verbraucher im Haus sind und die anderen Parteien sonst sicher längst die Abrechnung in den letzte Jahren beanstandet hätten. Zudem wurde unser Warmwasserzähler beim letzten Mal offenbar gar nicht abgelesen.

Nun meine rechtlichen Fragen dazu: 1. Bin ich dafür Verantwortlich zu kontrollieren ob tatsächlich auch die richtigen Zähler auf meiner Minol-Abrechnung, als Anlage zur Nebenkostenabrechnung des Vermieters, stehen? Immerhin ist die Geräte-Nr. auf vier Stellen verkürzt. Ich bin ja auch kein Fachmann ... 2. Kann der Vermieter auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist von 12 Monaten in diesem konkreten Fall auch noch danach eine Nachforderung stellen, da er die falsche Abrechnung ja nicht selbst verschuldet hat - sondern Minol? 3. Ist Grundsätzlich Minol oder der Vermieter (oder sogar ich) für die korrekte Zuordnung der Zähler zur Wohnung verantwortlich?

Vielen Dank Lucky Striker

Miete, Vermieter, Abrechnung, Jura, Nebenkostenabrechnung, Zähler