Wer montiert mir Drehstromzähler?
Hallo,
habe ein Haus gekauft und da ist kein Drehstromzähler montiert. Muss ich mir den von einem eingetragenen Elektriker einbauen lassen oder kann ich mir den auch privat von einem der sich auskennt einbauen lassen? Gibt es evtl. auch andere Alternativen. Ich danke vorab.
9 Antworten
Ein Elektriker eines Unternehmens, das im Verzeichnis des zuständigen Energieversorgers eingetragen ist, oder (bzw. meistens) ein Elektriker des zuständigen Energieversorgers selbst
Der Netzbetreiber kümmert sich darum. Suche Dir einen günstigen in Deiner Gegend aus, rufe dort an und sage Ihnen das Du einen Neuanschluss mit Zähler brauchst. Die schicken dann einen Elektriker der den Zähler montiert. Der gehört ja nicht Dir sondern dem Energieversorger! Er ist nur leihweise, so lange Du von dort Strom beziehst.
Falsch! Der Netzbetreiber ist derjenige, der physikalisch für das Netz zuständig ist, an dem man angeschlossen ist- Das kann nur einer sein und den kann man sich naturgemäß nicht aussuchen. Aussuchen kann man sich den Stromanbieter.
du brauchst auf jedenfall einen Elektriker mit Zulassung der dir den Umbau abnimmt. Du brauchst ja nicht nur einen Zähler, sondern auch stärkere Leitungen, je nachdem was du betreiben willst.
Die Zulassung hat eben der Elektrobetrieb, der muss den Elektriker entsenden. Ein Elektriker der in einem zugelassenen Betrieb arbeitet ist erst berechtigt, wenn ihn der Betrieb dafür entsendet (nicht bereits weil er in diesem Betrieb arbeitet).
Frag mal beim Versorgungsunternehmen nach. Der Zähler muss ja auch verplombt werden. Ist das Haus gebraucht und befindet sich dort ein Wechselstromzähler? Ist dann überhaupt eine entsprechende Zuleitung vorhanden?
geht nur über einen elektriker mit zulassung vom netzbetreiber,deine anlage muss auch dazu passen.privat geht da schon mal nichts,denn der zähler muss nach einbau verplombt werden
Nicht nur Zulassung! Für die Messeinrichtung muss es ein Elektriker eines Unternehmens sein, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist!
Siehe NAV § 13 Absatz 2 ... Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Istallateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. - ...