Hallo,

ich unterstütze eine hiesige Familie mit Umbauten. Diese hat leider nicht so viel Geld um eine Elektrofirma damit zu beauftragen.

Die Avacon hat - entgegen der Absprache - den Wechselstromzähler gegen einen digitalen Wechselstromzähler getauscht. Das ist aus dem Grund relativ bescheiden, da Drehstrom bis zum Zähler liegt und es vorher so abgesprochen war.

Ich bin gelernter Elektroniker f. E. und Gebäudetechnik. Nun frage ich mich, ob ich den Zähler tauschen und die Umbauten dafür vornehmen darf. Als ich noch als Elektriker gearbeitet habe, wäre die Abnahme und das Verplomben gar kein Problem gewesen. Es geht auch nicht darum dort was abzuzwacken, sondern eher um die Verwendung bereits installierter DLHs und Herden auf Drehstrom.

Dann stellen sich mehrer Frage:

Darf Ich überhaupt den Zähler tauschen ? ( Er wäre bis zur Abnahme ohne Plomben. Eigentum der TAB. )

Muss ich wieder einen Digitalen verbauen ? Welchen würdet ihr nehmen ?

Muss weiterhin Zählermiete gezahlt werden ?

Darf der HAK noch mit DIAZEDs bestückt sein ? ( Bestandsschutz ?! )

Wie würdet ihr vorgehen ? ( Nicht technisch gesehen, sondern eher vom Ablauf der Formalitäten her. )

Wäre nett, wenn mir dort jemand helfen könnte.