Einen schönen guten Tag!

Bin ganz frisch hier - weiß nicht, ob ich zum X-ten Mal diese Frage stelle....

In ein 2 Parteienhaus sind neue Mieter eingezogen, die jetzt das ganze Haus mit 2 Stromzählern nutzen. Jetzt soll der Stromverbrauch auf einen Zähler umgelegt werden, um die Grundkosten zu sparen, was ich verstehe.

Wer zahlt jetzt die Kosten für den Elektriker, der die Umlegung durchführt - Mieter oder Vermieter. Der Mieter spart das Geld dann durch die Zusammenlegung und der Vermieter hat die Kosten?

Wer zahlt - nach dem Wiederauszug - später die Wiederherstellungskosten in den Urzustand mit 2 Zählern?

Bin über jede Erfahrung dankbar!!!