Stromzähler defekt, wer haftet?

4 Antworten

Der Netzbetreiber ist hier berechtigt und auch verpflichtet einen Ersatzwert zu bilden. Allerdings müssen die Begebenheiten, die der Kunde auch nachweisen kann, wie Urlaubs-/ Schließungszeiten auch berücksichtigen. Wenn Du beim Lieferant (ich denke, der ist mit Gemeinde gemeint) nicht weiter kommst, versuche mal, mit dem Netzbetreiber (der in der Regel auch Messtellenbetreiber ist) Kontakt aufzunehmen. Der ist auch derjenige, der dafür zuständig ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Arbeite seit 25 Jahren bei einem Netzbetreiber.

mSkill 
Beitragsersteller
 19.01.2023, 12:20

Nein der Lieferant ist ein anderer und der Netzbetreiber in diesem Fall die Gemeinde. Zumindest steht es so auf dem Zähler.

Der Eigentümer haftet dafür, zumindest für den Schaden.
Eine Schätzung ist zulässig und musst du leider akzeptieren. sie muss jedoch schlüssig sein. Durch schriftliche Vorlage alter Verbräuche kann dies geschehen. Also nicht anrufen etc. anschreiben

Naja, du hast nur die Belege über Stromverbrauch in deiner alten Wohnung.

Die werden sich drauf berufen, das wäre nicht ausagekräftig für die neue.

Ein Versuch damit schadet allerdings nicht. Mach Kopien und schick sie an den Stromanbieter.

Normalerweise haftet für Fehlfunktionen der Eigentümer bzw. der Betreiber.
Du wirst einen Anwalt brauchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung