Stromzähler defekt, wer haftet?
Hallo,
bei uns im Keller steht ein abgeschlossener Messwandlerzähler mit einer Plombe. Es hängt sogar ein Zettel, dass es Eigentum der Gemeinde ist und man sich strafbar macht, wenn man an den Zähler geht.
War für mich kein Problem. Bin seit einem Jahr jetzt dort und hab es nun zum ersten Mal abgelesen. Beim Einzug hatte es noch der Verwalter getan.
Jetzt kam der Stromanbieter und teilte mit, dass das nicht sein kann, dass ich in 10 Monaten "nur" 60 kwh verbraucht hätte. Die Gemeinde hat wohl verschlafen, den Zähler zu warten und teilte mit, dass dieser defekt gewesen sei.
Nun soll ich einen durchschnittlichen Verbrauch zahlen. Aber ich kann aus meiner Vergangenheit belegen, dass ich deutlich unter dem Durchschnitt verbraucht habe. Dennoch soll ich den Durchschnitt bezahlen.
Wer haftet für den Stromzähler? Sowohl der Stromanbieter als auch die Gemeinde waren so unhöflich, dass ich nicht einmal mehr bereit bin, meinen eigenen Durchschnitt aus den letzten zehn Jahren zu bezahlen, sondern nur die 60 kwh.
4 Antworten
Der Netzbetreiber ist hier berechtigt und auch verpflichtet einen Ersatzwert zu bilden. Allerdings müssen die Begebenheiten, die der Kunde auch nachweisen kann, wie Urlaubs-/ Schließungszeiten auch berücksichtigen. Wenn Du beim Lieferant (ich denke, der ist mit Gemeinde gemeint) nicht weiter kommst, versuche mal, mit dem Netzbetreiber (der in der Regel auch Messtellenbetreiber ist) Kontakt aufzunehmen. Der ist auch derjenige, der dafür zuständig ist.
Nein der Lieferant ist ein anderer und der Netzbetreiber in diesem Fall die Gemeinde. Zumindest steht es so auf dem Zähler.
Der Eigentümer haftet dafür, zumindest für den Schaden.
Eine Schätzung ist zulässig und musst du leider akzeptieren. sie muss jedoch schlüssig sein. Durch schriftliche Vorlage alter Verbräuche kann dies geschehen. Also nicht anrufen etc. anschreiben
Naja, du hast nur die Belege über Stromverbrauch in deiner alten Wohnung.
Die werden sich drauf berufen, das wäre nicht ausagekräftig für die neue.
Ein Versuch damit schadet allerdings nicht. Mach Kopien und schick sie an den Stromanbieter.
Normalerweise haftet für Fehlfunktionen der Eigentümer bzw. der Betreiber.
Du wirst einen Anwalt brauchen.