Tagessatz für Obdachlose (Wohnungssuchende) durch Jobcenter nur drei Tage lang (SGB II, §36)?

Hallo,
Ich bekam bislang meinen mir zustehenden Tagessatz über die Caritas ausbezahlt. Dies verlief ausgesprochen reibungslos und sehr zufriedenstellend für mich. Seit ich mich allerdings in einem anderen Kreis aufhalte, muss ich für die Auszahlung zum Arbeitsamt, bzw. zum Jobcenter.
Hier hieß es zuerst, dass ich nur drei Tage in Folge mein Geld bekäme, dafür jeden Tag dort warten müsste und ich dann mindestens einen Tag woanders den Satz beziehen müsse, bevor ich wieder erscheinen darf. Das schien mir bereits merkwürdig, aber als Obdachloser mit dem Anwalt zu drohen, wirkt leider nicht glaubhaft. Also nahm ich dies zuerst einmal so hin. Als ich nun drei Tage dort brav vorgesprochen habe und jedesmal meine 13 € bekam, bin ich für die nächsten vier Tage andernorts gewesen, um den Tagessatz zu erhalten. Heute kam ich zurück und erhielt die, unnötig unfreundliche formulierte, Mitteilung, dass man mir im Jobcenter keine weitere Tagessätze mehr bezahlen möchte. Auf Nachfrage nannte man mir, als rechtlich Grundlage für die Verweigerung der Auszahlung, den § 36. Ich nehme einmal an den § 36 des SGB II. (Da es sich bislang immer um dieses Buch drehte).

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/36.html

Leider werde ich aus der dort vorzufindenden Formulierung nicht schlau!
Kann mir den freundlicherweise jemand, diesbezüglich Versierteres, klar machen, ob es keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung des Tagessatzes gibt? Oder an wen ich mich wenden muss, um mir meine Situation erklären zu lassen?

Vielen, vielen Dank!

Recht, Caritas, Hartz IV, Jobcenter, obdachlos, SGB, Tagessatz, wohnungslos
Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Pläne, die dabei helfen sollen, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 in Deutschland zu überwinden?

Die Zahl der Wonungslosen in Deutschland wächst kontinuierlich. Ein nationaler Aktionsplan soll allerdings dabei helfen, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 gänzlich zu überwinden. Was geplant ist und was die Gründe für die steigenden Zahlen sind hier im Überblick:

Aktueller Stand

Circa 50.000 Männer und Frauen leben in Deutschland derzeit schätzungsweise auf der Straße. Mehr als 600.000 sind wohnungslos. Doch Wohnen ist ein Menschenrecht - und auch aus staatlicher Perspektive ist es lukrativer, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, statt Menschen in teuren Wohnheimplätzen unterzubringen.

Gründe für den Verlust der Wohnung

Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Menschen wohnungs- oder sogar obdachlos werden. Krankheiten, Sucht, Schicksalsschläge, Arbeitslosigkeit, Unfälle - alles mögliche Szenarien, die zu einer Armutsspirale führen können.

Laut Daten der BAG W haben mehr als die Hälfte (57%) der deutschen Wohnungslosen ihre Wohnungen aufgrund einer Kündigung verloren. Auch Miet- und Energieschulden sind mit über einem Fünftel (21%) ein häufiger Grund, dicht gefolgt von Konflikten im Wohnumfeld (20%). Auch Trennungen oder Scheidungen sind mit 16% Auslöser.

Bei nicht-deutschen Wohnungslosen sieht es etwas anders aus: Viele von ihnen hatten noch nie eine Wohnung in Deutschland und sind aufgrund von Flucht dort.

Dass das Leben immer teurer wird, hat spätestens durch die Inflation des vergangenen Jahres vermutlich beinahe jeder gemerkt - ein Grund, weshalb die Zahl der Wohnungslosen steigt. Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Teilen Deutschlands rares Gut. Auch sprechen Vermieter immer häufiger Kündigungen aus, sodass die Wohnungen, die teils langzeit vermietet waren, zu höheren Preisen neu vermietet werden können.

Auch ist der soziale Wohnungsbau - milde formuliert, wie es auch Sozialmediziner Gerhard Trabert anmerkt, vernachlässigt worden. Zudem verstärken Indexmieten und Untervermietung zu Tourismuszwecken die Problematik - allerdings sind auch Leerstand und Immobilienspekulationen wichtige Faktoren.

Nicht zu vergessen ist der ewige Teufelskreis, geprägt durch Diskriminierung: Für Wohnungslose ist es häufig wesentlich schwieriger als für andere, bei der Auswahl für eine bezahlbare Wohnung überhaupt berücksichtigt zu werden.

Welche Hilfen für Obdachlose geplant sind

Die Bundesregierung hat einen "nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030" ausgerufen. Darin ist festgehalten, dass etwa das Angebot für bezahlbaren Wohnraum gesteigert werden soll - von 2022 bis 2026 stellt der Bund den Ländern dafür Finanzhilfen von 14, Milliarden Euro zur Verfügung. Auch Housing First - ein bisher nicht wirklich verbreiteter Ansatz - wird in diesem Plan erwähnt. Unter Housing First wird ein Konzept verstanden, dass die Wohnungslosigkeit unmittelbar beendet und flexible wohnbegleitende Hilfen anbietet, sodass ein dauerhafter Wohnungserhalt ermöglicht werden kann.

Weiter ist geplant, juristische Hürden und Bürokratie abzubauen: Wenn etwa aufgrund von Mietschulden eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, der Gekündigte diese Schulden aber zurückzahlen kann, so soll diese außerordentliche Kündigung aufgehoben werden können.

Außerdem sollen Sozialämter mehr Zugriff auf Daten bekommen - also etwa um einzusehen, wo es zu Kündigungen kommt, wo man aktiv werden muss.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr diese Ansätze? Was bedeutet das auch für Vermieter? Denkt Ihr, die Überlegungen werden ausreichen, um das Ziel bis 2030 zu erfüllen? Falls nicht - was sollte zusätzlich bedacht werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!

Quellen:

https://www.deutschlandfunk.de/ursachen-obdachlosigkeit-wohnungslosigkeit-100.html
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/nap-gegen-wohnungslosigkeit/nap-gegen-wohnungslosigkeit https://www.housingfirstfonds.de/59/housing-first-beendet-wohnungslosigkeit-dauerhaft

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