Wohnungsloser Ausländer möchte sich am Rathaus anmelden - ohne festen Wohnsitz möglich?

3 Antworten

Wenn er Ausländer ist, darf er sich ohne Wohnsitz nicht einmal in Deutschland aufhalten - wo schläft denn der Mann? Wenn Sie ihm Unterkunft gewähren, kann er sich bei Ihnen mit einer vorläufigen Adresse anmelden; falls er jedoch nicht aus der EU ist, muss er erst einmal zur Fremdenpolizei, und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen!!! Sollte er irgendwo aufgegriffen werden, ohne legal in D gemeldet zu sein, riskiert er SEHR VIEL ÄRGER!! 

In einem anderen Lande darf sich nur aufhalten, wer über die Mittel verfügt, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wer ordentliche Papiere hat, und eine Krankenversicherung nachweisen kann; ausserdem muss er Gründe nennen, warum er in D leben will, wie z. B. Arbeitsaufnahme, Freunde besuchen, Geschäftseröffnung.

Wer einen nicht-Eu-Bürger aufnimmt, muss für dessen Unterbringung garantieren, einschliesslich sämtlicher Kosten, die entstehen könnten, falls diese Person krank werden sollte; somit muss auch der Bürge über entsprechende Mittel verfügen, und eine saubere SCHUFA haben... 

Aufgrund der vielen, illegal eingewanderten, Ausländer, die dann im Lande kriminell geworden sind, haben sich die Bedingungen enorm verschärft, in ganz Europa; daher sollte man es sich gut überlegen, ob man mit seiner "Hilfe" nicht selbst in Teufels Küche kommen könnte!

Soviel von mir zu diesem wichtigen Thema! Ich lebe als Deutsch-Schweizerin in Frankreich, legal! ;) 


Psssh 
Beitragsersteller
 20.04.2017, 16:56

Nein, er wohnt nicht bei mir. Die genauen Hintergründe kenne ich nicht, wollte ihm nur aufgrund der Sprachschwierigkeiten bei der Bürokratie weiterhelfen. Aber wenn man mit allen nötigen Dokumenten und neuerdings dieser Wohnungsgeberbestätigung aufs Amt geht, interessiert es aber keinen, wo er vorher war bzw. wird gar schrifltich erfasst.. ?


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Nein weil er da ja nicht wohnt. Er kann sich nicht "zukünftig" anmelden


Psssh 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 23:07

Und angenommen er hat einen Mietvertrag für den 01.07. darf aber schon ohne Vertrag vorher dort wohnen, dann hat er ja nichts in der Hand, wohnt aber faktisch dort. Ginge es dann, diese Adresse zu nehmen? weil ich habe gerade gelesen "Wohnungsgeberbestätigung (Pflicht ab 1.11.2015)".. ist leider zu lange her, dass ich das für mich gemacht habe.. war aber auch vor 2015

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Nur mit dem Ort, wo er jetzt ist und später gleich wieder ummelden.