Wohnungslos und Hartz4?
Hallo
Ich habe folgendes Problem
Ich bin wohngslos war davor 2 Jahre obdachlos, nun bin ich bei einem Freund unter gekommen und möchte gerne Hartz IV beantragen und eine eigene Wohnung bekommen. Ich weiß das ich einen Antrag vom jobcenter holen muss aber da muss ich ja meines wissen nach reinschreiben wer alles im Haushalt ist und wie viel mein Kollege verdient und weil er ja auch in der Wohnung ist aber es ist ja nur seine Wohnung und ich stehe ja nicht im Mietvertrag der Vermieter weiß ja von nichts da ich ja als Besuch zähle
Was sollte ich den dann machen??
LG
4 Antworten
Du kannst dich in einer Obdachlosenunterkunft anmelden (auch wenn du da nicht wohnst). Das fungiert als Postadresse und eben das du gemeldet bist. Du kannst das beim Jobcenter auch so sagen (die können dir dann eine in der nähe vermitteln). !!Du musst da nicht wohnen!! Es geht nur darum das du irgendwo gemeldet bist.
Falls Du offiziell dort gemeldet bist, kannst Du H4 beantragen. Ansonsten die offizielle Meldung nachholen - ebenso die Einverständnis des Vermieters dazu einholen.
Die anderen Haushalts- oder WG-Mitglieder müssen dann die Hosen runterlassen. Nicht zu ändern.
Du solltest dennoch zum Amt gehen und das so schildern. Es könnte sonst Probleme geben, wenn du seine Wohnung angibst. Im blödesten Falle müsste er dich dann mitfinanzieren und wird durch seine Hilfe noch bestraft.
Indem du einfach bei der Wahrheit bleibst. Du bist nur vorübergehend als Besuch bei deinem Freund untergekommen, ihr seid somit keine Bedarfsgemeinschaft und du wohnst nur so lange in der Wohnung des Bekannten als Besucher, bis du deine eigene Wohnung gefunden hat.
Aber wird dann sein Geld nicht trotzdem angerechnet? Also bei ihm abgezogen
Wie gesagt bei der Wahrheit bleiben. Es ist keine Bedarfsgemeinschaft, wenn du notgedrungen bei einem Bekannten wohnen musst, weil du sonst auf der Straße leben musst.
Ohne Bedarfsgemeinschaft kann logischerweise auch sein Einkommen nicht angerechnet werden.
Alternativ kannst du versuchen mit seinem Vermieter und deinen Bekannten die Möglichkeit einer Untervermietung erörtern.
Äh.... was?
Die Mitglieder der WG müssen die Hose runterlassen?
Muss man das verstehen?