Wohnungslos und Hartz4?

4 Antworten

Du kannst dich in einer Obdachlosenunterkunft anmelden (auch wenn du da nicht wohnst). Das fungiert als Postadresse und eben das du gemeldet bist. Du kannst das beim Jobcenter auch so sagen (die können dir dann eine in der nähe vermitteln). !!Du musst da nicht wohnen!! Es geht nur darum das du irgendwo gemeldet bist.

Falls Du offiziell dort gemeldet bist, kannst Du H4 beantragen. Ansonsten die offizielle Meldung nachholen - ebenso die Einverständnis des Vermieters dazu einholen.

Die anderen Haushalts- oder WG-Mitglieder müssen dann die Hosen runterlassen. Nicht zu ändern.


MKey66  25.01.2024, 02:38

Äh.... was?

Die Mitglieder der WG müssen die Hose runterlassen?

Muss man das verstehen?

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Du solltest dennoch zum Amt gehen und das so schildern. Es könnte sonst Probleme geben, wenn du seine Wohnung angibst. Im blödesten Falle müsste er dich dann mitfinanzieren und wird durch seine Hilfe noch bestraft.


Saaro1337 
Beitragsersteller
 20.01.2020, 11:59

Ja klar zum Amt will ich auf jeden Fall

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Indem du einfach bei der Wahrheit bleibst. Du bist nur vorübergehend als Besuch bei deinem Freund untergekommen, ihr seid somit keine Bedarfsgemeinschaft und du wohnst nur so lange in der Wohnung des Bekannten als Besucher, bis du deine eigene Wohnung gefunden hat.


Saaro1337 
Beitragsersteller
 20.01.2020, 12:01

Aber wird dann sein Geld nicht trotzdem angerechnet? Also bei ihm abgezogen

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Jewi14  20.01.2020, 12:03
@Saaro1337

Wie gesagt bei der Wahrheit bleiben. Es ist keine Bedarfsgemeinschaft, wenn du notgedrungen bei einem Bekannten wohnen musst, weil du sonst auf der Straße leben musst.

Ohne Bedarfsgemeinschaft kann logischerweise auch sein Einkommen nicht angerechnet werden.

Alternativ kannst du versuchen mit seinem Vermieter und deinen Bekannten die Möglichkeit einer Untervermietung erörtern.

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