Dürfen bei einer Ferienwohnung im Nachhinein zusätzlich Kosten für die Reinigung von der Kaution einbehalten werden, wenn die Endreinigung inklusive ist?
Wir haben eine Ferienwohnung gemietet, bei der wir zusätzlich zu den Buchungskosten eine Kaution bezahlt wurde.
Nach der Abreise bekommen wir nun nur einen Teil der Kaution zurück, da angeblich die Wohnung in "keinem guten Zustand hinterlassen" wurde.
Es ist von einem e
"erheblichen Mehraufwand" zur Reinigung der Wohnung die Rede, welche angeblich nicht durch die Endreinigung abgedeckt ist.
Zur Dokumentation wurden uns Fotos zugesendet:
- Die Spüle in der Küche, wo noch Abwasch stand. Im wesentlichen die Teile der Kaffeemaschine, da wir es angebracht fanden diese vor verlassen nochmal abzuspülen.
- Die offene Mikrowelle, welche wir nur zum Desinfizieren der Babyfläschen genutzt haben.
- Die Herdfläche auf der Wasserflecken zu sehen sind. Großteils Wischschmieren.
- Ein Griff vom Küchenschrank unter dem ein Fleck (vermutlich Marmelade) zu sehen ist. Ok das sieht wirklich dreckig aus, und hätten wir wegwischen können. Rechtfertigt aber keinen Mehraufwand.
So sieht es angeblich in der ganzen Wohnung aus.
Darf der Vermieter nun zusätzliche Kosten verlangen? Die Endreinigung war eigentlich im Mietpreis inbegriffen.
5 Antworten
Das klingt nicht nach Mehraufwand, sonern nach dem was bei einer Endreinigung normal ist.
welche angeblich nicht durch die Endreinigung abgedeckt ist.
Dann sollte man fragen was die Endreinigung die separat berechnet wird denn dann eigentlich ist. Welcher Zeitaufwand wird für die Endreinung veranschalgt und wie lange hat es tatsächlich gedauert. Es kommt halt auch immer darauf an, wieviel für die Endreinigung veranschalgt wurde.
Hallo,
alles, was von dir hier aufgezählt wird, klingt nicht nach einem Aufwand, der über eine gewöhnliche Endreinigung hinaus geht.
Wenn das Geschilderte alles ist, was dir vorgehalten wird und es lediglich ergänzt wird um - der Rest sieht auch so aus... wäre dieser Rest vom Vermieter zu dokumentieren gewesen. Ist das erfolgt, müsste man halt genau schauen, ob hier ein Zusatzaufwand entsteht oder nicht. Ist das nicht erfolgt, kann ich beim besten Willen keine Begründung finden, um zusätzliche Kosten einzufordern.
Also bleibt nur schriftlich widersprechen, Auszahlung der kompletten Kaution fordern, angemessene Frist setzen (2 Wochen sollten angemessen sein) und im Falle des Verstreichens der Frist mit rechtlichen Schritten drohen.
Ob man im Zweifel tatsächlich rechtliche Schritte einleitet, müsst ihr von der Summe abhängig machen, um die es geht und ggf. davon, ob ihr eine Rechtschutzversicherung habt.
Ihr könnt eine Negativ-Bewertung au Buchungsportalen hinterlassen - dabei sei aber gesagt, dass man sachlich bleiben sollte, denn auch Vermieter sind schon rechtlich gegen negative Bewertungen, die falsch waren, rechtlich vorgegangen.
LG, Chris
Ob das darf, keiner Ahnung.
Aber mir kommt das sehr komisch vor. Wir selbst und Familienangehörige, hatten/haben Ferienwohnungen vermietet und das dann von der Kaution Geld abgezweigt wird, weil die Ferienwohnung etwas dreckig ist, gab es nie.
Da müsste es schon extrem dreckig sein.
Soweit ich weiß, ist das Reinigen der Küche/Bad sowieso in der Endreinigung mit drin. Also Haushaltsgeräte und alle Oberflächen in den beiden Räumen...
(Nach kurzer Recherche hat sich das auch bestätigt)
Nach dem, was Du da beschrieben hast, nicht. Das muss mit der Endreinigung abgedeckt sein.
Ist das in Deutschland? Wenn nein, lohnt der Streit nicht. Ansonsten hartnäckig bleiben und den vollen Betrag einfordern.
Brief schreiben, darlegen, dass eine offene Mikrowellentür, eine gereinigte Kaffeemaschine und ein Marmeladenfleck keinen höheren Aufwand bedeuten und dass das im Betrag der Endreinigung von EUR xy enthalten sein muss. Die Überweisung der vollen Summe fordern und ggf. rechtliche Schritte androhen.
Und dann abwarten, was passiert. Kommt immer auf die Summe an. Wenn sie nicht zahlen, musst Du entscheiden, ob Du wegen der Summe ein Mahnverfahren anstrebst.
Endreinigung heißt aber nicht, dass man zusätzlichen Aufwand - der ja nun wohl angefallen ist - abrechnet.
Ihr hättet ja auch nicht in eine Wohnung in diesem Zustand einziehen wollen, oder?
Kannst du aus den geschilderten Punkten irgendwo einen Aufwand ersehen, der über eine normale Reinigung hinausgeht?
Ich nicht.
Wenn der/die FS hier nicht einen wesentlichen Teil verschweigt - gibt es keinen Grund, Zusatzkosten zu einzufordern.
Ist in Deutschland.