Ferienwohnung - wer haftet bei Ausrutschen in der Badewanne?

4 Antworten

Wenn ich eine Ferienwohnung anmieten würde, dann würde ich diesen "Lappen" aus der Wanne nehmen. Ich fände ihn eklig und hätte Bedenken, dass der nicht ganz keimfrei ist.

Für einen Sturz in der Badewanne ist der "Badende" selbst verantwortlich. Wenn der Mensch aus körperlichen Gründen nicht mehr sicher ein- bzw. aussteigen kann, darf er die Wanne nicht mehr nutzen.

Ich selbst bin beim Ausstieg aus der Badewanne in meiner Mietwohnung schwer gestürzt. Da bin ich selbst schuld und kann meinen Vermieter dafür nicht verantwortlich machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist Eigenverschulden der Gäste. Ich biete eine Duschmatte nur auf Nachfrage an, weil sonst kann ein Duschmatten- Hersteller fast nur von Dir alleine leben (-;


Snoopie2020 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 12:04

Eine Duschmatte auf Nachfrage anbieten!!! Das ist DIE Idee! Vielen, vielen Dank!

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Müsste die Wohnung nicht sowieso nach jedem Gast gereinigt werden? Da kann man die matte doch gleich mit säubern. Zur Not kann man ja 2 kaufen zum wechslen.

Rechtlich habe ich wirklich keine Ahnung. Aber denke der Aufwand und Einsatz solch ein Problem direkt zu vermeiden ist doch... Überschaubar


Snoopie2020 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 18:44

Natürlich wird die Wohnung und auch die Matte nach jedem Gastaufienthalt gesäubert. Aber was, wenn ein Gast 3 Wochen bleibt? Eine Duschmatte müßte nach jedem Gebrauch getrocknet werden, und das kann ich keinem Gast vorschreiben und/oder kontrollieren.

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Es ist Eigenverschuldung dann und die Unfallversicherung des Gastes greift.