Ferienwohnung Lärmbelästigung?
Hallo,
ich hoffe es kann jemand helfen. Und zwar wohnen wir seit einem halben Jahr in einer Erdgeschosswohnung. Oben drüber ist eine 400 qm wohnung nun seit einigen Monaten als Ferienwohnung gemacht worden . Der vermieter wohnt direkt gegenüber.
es kommt fast immer wenn oben Gäste sind zu Lärmbelästigung. Die wohnung ist sehr hellhörig und wir hören jeden Schritt. Öfters sind kleine Kinder unter den Gästen die wie blöde durch die Bude laufen. Wir können vom Sofa aus sozusagen hören wo die laufen.
Über unserem Schlafzimmer ist die Küche die nachts auch genutzt wird . Es hört sich an als ob jemand ständig Möbel rückt und das mitten in der Nacht . Über das alles ist der vermieter informiert worden ( auch nicht freundlich nach einiger Zeit) . Nun steht bei der Ferienwohnung, dass die wohnung nicht für Kinder geeignet ist und in der Küche hängt ein Schild ( Küche von 22-7 nicht benutzen )
seitdem hat sich allerdings nichts verändert und heute sind wieder Kinder die hin und her laufen.
wir arbeiten im schichtdienst und brauchen unseren Schlaf allerdings mussten wir schon öfters nach oben gehen um da zu klingeln, dass wir mal schlafen können.
nun die Frage … kann man irgendwas dagegen tun außer den vermieter nachts immer eine Mail schicken ? Oder mietsminderung machen ? Wir zahlen fast 1000€ für die wohnung und wollen in Ruhe wohnen und uns nach der arbeit gerne ausruhen.
ich bedanke mich im Voraus und hoffe es kann jemand helfen.
ist der Vermieter der Ferienwohnung auch euer Vermieter? Wie alt ist das Haus (Neubau oder Altbau)?
Ja der vermieter ist auch unser vermieter. Altbau von 1964 meine ich
1 Antwort
Mmhh, für den Schallschutz gelten die Vorgaben, die beim Bau des Hauses galten. Das bedeutet, dass man in einem Altbau die normalen Lebensgeräusche hinnehmen muss (gerade auch Kinder). Da habt ihr also nicht viele Möglichkeiten, solange nicht Nachts laut Musik gehört und rumgegröllt wird. Was ihr machen könnt:
- langfristig was anderes suchen
- mal bei der Stadt prüfen lassen, ob es überhaupt erlaubt ist, in einem Wohnhaus eine Ferienwohnung anzubieten. Einige Gemeinden verbieten es. Hätte im Zweifelsfall aber den Nachteil, dass dann ein dauerhafter Mieter da einzieht, der jeden Tag zu hören ist
- etwas gemein, aber vielleicht effektiv: bei den nächsten paar Urlaubern ordentlich nerven: klingeln und über Krach beschweren, mit dem Besen von unten laut gegen die Decke klopfen und „Ruhe“ brüllen. Das gibt schlechte Bewertungen und der Vermieter wird langfristig Probleme haben, neue Gäste zu finden.
Also das mit dem Besen und brüllen haben wir schon probiert leider ohne Erfolg. Hatten uns das eine mal mit Feriengästen unterhalten wo wir uns beschwert haben und denen wurde wohl erzählt, die wohnung sei nicht hellhörig. Schreiben dem nachher noch eine Mail, dass es wieder extrem laut ist und wir uns nicht ausruhen und wohlfühlen wollen. Auf der Suche nach einer wohnung sind wir schon weil das ist kein Zustand . Allerdings haben wir ein Jahresvertrag