Stimmt die folgende Aussage?
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen bezüglich der Rücksendekosten. Gemäß dem deutschen Verbraucherschutzgesetz trägt grundsätzlich der Verkäufer die Kosten der Rücksendung, wenn:
- Der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht (bei Online-Käufen: 14-tägiges Widerrufsrecht).
- Die gelieferte Ware mangelhaft ist oder nicht der Bestellung entspricht (z.B. falsches Produkt, defekte Ware).
Der Verkäufer muss dem Kunden ein Rücksendeetikett oder die Erstattung der Rücksendekosten anbieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verkäufer die Kosten nur dann tragen muss, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt oder der Kunde für die Gegenleistung bereits bezahlt hat. Wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt und der Kunde noch nicht bezahlt hat (z.B. bei Rechnungszahlung), kann der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung in Rechnung stellen.