Zahnzusatzversicherung Telefonabzocke?

Hallo, es geht um folgendes:

Vor 3-4 Jahren wurde meine Familie wegen einer Zahnzusatzversicherungen angerufen. Meine Eltern waren nicht zuhause und ich (gerade volljährig) nahm das Gespräch an. Mein Vater hatte daran gedacht, eine solche Versicherung abzuschließen und ich hab mich daher einfach beraten lassen. Am Ende hat der Typ nach persönlichen Daten, inkl. IBAN der Eltern gefragt. Ich gab sie ihm vorläufig und sagte, meine Eltern seien bald zuhause, woraufhin er meinte, er würde in 20 Minuten nochmal anrufen, für die Einwilligung meiner Eltern. Nachdem ich aufgelegt hatte, war mir sofort klar, was für einen Mist ich gebaut hatte und dass der Typ sich mit den Daten aus dem Staub machen würde. Der Typ hat dann aber wirklich nochmal angerufen und ich hab ihm gesagt, meine Eltern hätten doch kein Interesse. Der Typ meinte, dass sei okay. Ich habe nachgefragt, was mit den Daten geschehen würde und er antwortete, er wäre verpflichtet, diese zu löschen, da es nicht zu einem Vertragsabschluss kam.

Das alles ist nun 3-4 Jahre her und es ist nichts passiert.

  • Einerseits denke ich mir, da nichts passiert ist und da der Typ überhaupt zurückgerufen hat, war es wahrscheinlich keine Abzocke.
  • Andererseits war ich überrascht, wie schnell der Typ beim 2. Anruf mein Nein akzeptiert hat, nachdem er anfangs so hartnäckig Werbung betrieben hat. Hat er sich beim 2. Mal nur so schnell abwimmeln lassen, weil er die Daten bereits hatte?

Es ist jetzt zwar schon Jahre her, aber ich habe plötzlich Angst, dass eines Tages doch noch eine Rechnung mit einem über die Jahre summierten Betrag von dieser Versicherung kommen könnte. Ist die Angst unbegründet? Gibt es tatsächlich seriöse Zahnzusatzversicherungen, die Kunden telefonisch anwerben? Oder war der Typ ein Betrüger und ich hatte nur Glück, dass er die Daten doch (noch) nicht genutzt hat?

Datenschutz, Betrug, Versicherung, Zahnzusatzversicherung, Phishing, Telefonabzocke, Betrugsversuch
Welche Zahnzusatzversicherung /HELP Zahnarztwechsel?

Hallo Ihr

Ich habe ein paar zusammenhängende Fragen und zwar war ich bei einer ZA in Behandlung welche Karies an ein zwei Zähnen feststellte, so weit so gut.

Als ich jedoch sagte sie sollte mir bitte ein Angebot bzw Übersicht zu den Kosten für sog.Kompositfüllungen (werden v der Kasse nicht übernommen wenn sie nicht im Front oder Schneidezahnbereich sind) schickte sie mir direkt einen Heil u Kostenplan mit etlichen anderen Ziffern die aber so nicht hinkommen können auch lt eines Bek.Zahnarztes von mir (bevor jemand frag, der ist in den Niederlanden da fahre ich nicht immer hin) und somit fühle ich mich etwas verar von der Dame da sie überall einen horrenden Satz abrechnen wollte und mich meiner Meinung nach abzocken wollte (sagte mir zb auch nicht dass im Backenzahnbereich die normalen Füllungen bezahlt von der Kasse ausreichen etc) wie dem auch sei, kurz und knapp - ich fühle mich dort nicht wohl und nicht gut aufgehoben und habe meinen Folgetermin abgesagt und dem Heil und Kostenplan natürlich widersprochen.

Nun möchte ich eine Zahnversicherung abschließen welche nach Möglichkeit auch meine eventuellen Füllungen zahlt. Überall steht jedoch, dass das ausgeschlossen ist bei einer angeratenen Behandlung welche ja eigentlich vorläge da die Karies weg muss nur bin ich ja gar nicht mehr bei der Zahnärtzin und demnach würde sich das ein anderer ZA ja erneut ansehen und entscheiden oder ist das egal für die Versicherungen wer das wann gesagt hat und es kommt aufs gleiche Hinaus dass ich keinen Schutz mehr für Füllung abschließen lassen kann?

DANKE IM VORAUS

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In welchem Fall zahlt Zahnzusatzversicherung?

Hallo zusammen,

nachfolgend ein Beispiel zur Verdeutlichung meiner Frage (entnommen den Bestimmungen der DFV):

"Versicherungsfall ist die nach Abschluss des 4. Versicherungsvertrages erstmals bekannt gewordene oder angeratene, medizinisch notwendige Heilbehandlung durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden (s. Ziffer 2.1 VB)."

Weiter heißt es: "Wir leisten nicht für: - bei Antragstellung bereits beschädigte oder erkrankte Zähne, - bei Antragstellung fehlende und noch nicht ersetzte Zähne"

Wie ist das konkret zu verstehen?

  • Fall 1: Gilt der Zahn noch als erkrankt, wenn die Behandlung zahnmedizinisch als abgeschlossen betrachtet werden kann?

Beispiel: Wurzelbehandlung erfolgreich abgeschlossen und Zahn wurde bei Versicherungsabschluss bereits überkront. Nach Versicherungsabschluss stellt der Zahnarzt fest, dass der Zahn nicht mehr zu retten ist und gezogen werden muss. Zahlt die Versicherung ein Implantat?

Oder auch: Ein kleines Loch wurde vor Versicherungsabschluss erfolgreich mit einer Füllung versorgt. Zahlt die Versicherung dann einen weiteren Schadensfall?

Also: Fallen alle Zähne, an denen ein Zahnarzt mal am Werk war, automatisch aus der Versicherung raus? Sei es nun ein wurzelbehandelter, vor Versicherungsabschluss bereits überkronter Zahn, oder eine sehr kleine Karies, die erfolgreich mit einer Füllung versorgt wurde?

  • Fall 2: Zahlt die Versicherung nicht für Zähne, bei denen vor Versicherungsabschluss eine Behandlung angeraten war, die aber während der Versicherungslaufzeit (auf eigene Kosten) behandelt wurden, und dann ein weiterer Schaden an diesen Zähnen auftritt?

Anders formuliert: Lohnt es sich, zuerst ALLE notwendigen Behandlungen abzuschließen, bevor man eine Versicherung abschließt (Fall 1), reicht es aus, die notwendigen Behandlungen (auch nach Versicherungsabschluss) auf eigene Kosten durchzuführen (Fall 2), oder sind die bereits behandelten Zähne ohnehin vom Versicherungsschutz ausgenommen?

Viele Grüße und Danke schon mal im Voraus :-)

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Zahnzusatzversicherung verweigert Leistung bei Hypodontie (Nichtanlage einzelner Zähne) (Stuttgarter Versicherung Smile! ZahnPremium) Was tun?

Hallo,Die Stuttgarter Zahnzusatzversicherung Smile! ZahnPremium verweigert die Kostenübernahme eines medizinisch notwendigen Implantats.

Bereits in meiner Kindheit wurde diagnostiziert, dass ich an Hypodontie leide. Im Klartext: es wurde festgestellt, dass zwei bleibende Zähne nicht angelegt sind und nach den vorhandenen Milchzähnen keine Zähne mehr kommen.

Vor einigen Jahren dann schloss ich eine Zahnzusatzversicherung ab. Nun wurde die Diagnose gestellt, dass einer der beiden Milchzähne nicht mehr erhaltungsfähig ist und durch ein Implantat zu ersetzten ist.

Die Versicherung weigert sich nun der Kostenübernahme mit der Begründung: Die Nichtanlage einzelner Zähne sei bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen. Die Milchzähne an diesen Stellen, die zu diesem Zeitpunkt intakt waren, gelten als nicht versicherbar, da es sich nicht um einen "dauerhaften Zahnersatz" handelt.

Lässt sich dagegen argumentieren? Im Tarif steht nichts davon dass sich Milchzähne nicht versichern lassen.

Der genaue Wortlaut des Schreibens der Versicherung lautet:
"Gemäß Ziffer 2 der Tarifbedingungen für die Zahnzusatzversicherung besteht für bei Antragsstellung fehlende und nicht dauerhaft ersetzte Zähne kein Versicherungsschutz. Hierunter fallen auch nicht angelegte Zähne. Bei einem noch vorhandenen Milchzahn handelt es sich nicht um einen dauerhaften Ersatz."

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Beste Grüße

Zahnzusatzversicherung
Zwei Zahnzusatzversicherungen parallel abschließen ohne Betrugsabsicht möglich?

Ich hätte ein Praxisbeispiel: eine verhältnismäßig teure Behandlung steht an. um deren Kosten zu minimieren würde ich eine Zahnzusatzversicherung eines bestimmten Anbieters (A) abschließen. Bei diesem betreffenden Tarif/Police leistet der Versicherer zum Feszuschuss der gesetzlichen Krankenkassen gleiche Summe(bis zum kompletten Betrag der Zahnarztrechnung jedoch höchstens) dazu. Es gibt keine Wartezeit. Es gibt keine Leistungsbegrenzungen. Der Zuschuss steigt auch nicht mit der Dauer der Mitgliedschaft. Es gibt auch eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Da ich befürchte, dass in Zukunft möglicherweise noch teurere Maßnahmen notwendig sein werden, schließe ich parallel eine leistungsstärkere Police (B) bei einem anderen Versicherer ab. Diese hat Leistungsbegrenzungen der ersten Jahre, leistet danach jedoch bis zur kompletten Rechnungssumme, auch wenn der Anteil den Festausschuss der ges. Krankenkasse übersteigt. Die Jahre wo die Leistungsbegrenzungen bei der Police B noch geltend sind, reiche ich meine Rechnungen beim Versicherer A. Danach kündige ich die Police A (da bin ich schon längst aus der Mindestvertragslaufzeit raus). Reiche Meine Rechnungen beim Versicherer B ab diesem Zeitpunkt ein. Ist das möglich, legal, kann einer der Versicherer mich dann kündigen? Denn parallel habe ich keine Leistungen beansprucht. Vielen Dank

Medizin, Finanzen, Zähne, Versicherung, Recht, Zahnzusatzversicherung, Zusatzversicherung, Arzt, Zahnarzt
Probleme mit Zahnzusatzversicherung AXA. Wer hat Erfahrungen mit dieser Zahnzusatzversicherung?

Hallo,

seit zwei Jahren bin ich jetzt bei der Axa versichert. Habe dort den Axa Dent Premium Tarif als Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Fast zwei Jahre gab es keine Probleme. Alles wurde anstandslos bezahlt. Plötzlich aber stellen sie sich schon bei kleinen Rechnungen quer, angeblich wegen einer falschen Kennziffer nach GOZ, obwohl die Rechnungen zuvor auch alle mit dieser Ziffer abgerechnet wurden. Habe nun schon mehrmals dort angerufen und immer werd ich mit neuen Argumenten überhäuft, die mir ziemlich seltsam vorkommen. Nachdem mein ZA nun die Rechnung von 20 Euro mit der von der Versicherung gewünschten Kennziffer geändert hat, wurde dies wieder unter einem anderen Vorwand abgelehnt. Diesmal fehle angeblich der Beitrag, der von der gesetzlichen bezahlt wurde bzw. wurde dieser nicht mit in der RE aufgelistet. Also habe ich heute zum 10. mal dort angerufen und habe den Mitarbeiter auch darauf hingewiesen, dass die letzten Rechnungen auch alle so durchgingen. Daraufhin konnte er nicht mehr wirklich argumentieren und will das nochmal prüfen. Allerdings komme ich mir nun ziemlich verschaukelt vor, weil die Argumente von der Versicherung teilweise echt hohl sind. Bei der abgelehnten Leistung ging es um eine einfache Kunststoffflüllung. Der ZA hat mir dafür insg. 55 Euro in Rechnung gestellt, wovon aber meine gesetzliche KV bereits 35 Euro übernommen hat, sodass quasi 20 Euro Zuzahlung blieben. Nun meinte der Mitarbeiter der AXA, dass der ZA mit der Kennziffer viel weniger hätte in Rechnung stellen dürfen, nach deren Meinung einen Betrag von ca. 22 Euro. Aber welcher ZA berechnet für 1 h Arbeit, inkl. Bohren, Kunststofffüllung und anschließendes Polieren nur so wenig??? Für mich also völlig unplausibel. Deshalb meine Frage:

Gibt es unter euch welche, die ähnliche Erfahrungen mit der AXA Zahnzusatzversicherung gemacht haben?

Bin über jede Antwort dankbar!

Zahnersatz, Zahnzusatzversicherung, Zahnarzt, Zahnfüllung, AXA Versicherung
Zahnzusatzversicherung bei noch vorhandenem Milchzahn?

Hallo!

Habe als Erwachsener noch einen Milchzahn übrig, da unter diesem, wie es der Zufall so will, kein bleibender angelegt war. Bisher haben die Heerscharen an Zahnärzten, die ich im Laufe meines Lebens besuchte, ihn allesamt immer wieder aufgefüllt und versucht die restaurieren, da es aber nun mal ein Milchzahn ist, sind dem natürlich dort auch Grenzen gesetzt. Bei meinem letzten Gang zum Zahnarzt wurde per Röntgenaufnahme festgestellt, dass so gut wie keine Zahnwurzel mehr da ist, der Zahn also wahrscheinlich irgendwann demnächst entgültig ausfallen wird. Jetzt würde ich mir mit Mitte 20 natürlich vorrangig ein Implantat wünschen, zumal der Zahn an einer doch recht wichtigen Stelle sitzt. Nur leider werde ich mir dies ohne entsprechende Zahnzusatzversicherung kaum leisten können, Hat jemand vielleicht noch Erfahrungen mit sowas ? Ich suche natürlich jetzt eine Versicherung, die dann auch für den Zahn aufkommt. Auch wenn es sich um einen Milchzahn handelt (weil darunter eben kein bleibender angelegt war) Mir ist natürlich klar, dass es Wartezeiten geben wird, ich hoffe, dass ich ihn noch einige Zeit dort halten kann, bevor er ausfällt und sich der Kiefer infolge dessen verformt.

Habe schon von meinem Zahnarzt gehört, dass jemandem die Kostenübernahme aus genau demselben Grund von der Versicherung verweigert wurde. Hat jemand eine Idee ?

Vilelen Dank schon einmal !

Zähne, Versicherung, Zahnersatz, Zahnzusatzversicherung, Zahnarzt, Milchzahn
zahnzusatzversicherung trotz schiefer Zähne?

Hi Freunde,

Ich hoffe, nicht alle hier gucken Fußball!

Ich habe vor, eine Zahnzusatzversicherung bei der R+V abzuschließen, jedoch weiß ich noch nicht genau, ob das in meinem Fall Sinn macht und hoffe, hier ein paar kompetente Antworten zu finden.

Meine Eltern verwährten mir als Jugendliche, trotz dringender Empfehlung meines Zahnarztes, eine Zahnspange, auch sonst wurde der Zahnarzt oder die Zahnbürste nur in äußersten Notfällen aufgesucht. Aus diesem Grund habe ich in den hinteren Zähnen schon ein paar Füllungen. Nun habe ich mir überlegt, das ich langfristig gerne meine krummen Frontzähne, aus ästhetischen Gründen und meine Backenzähne wahrscheinlich langfristig, auch aus gesundheitlichen Gründen, verkronen oder sonst irgendwie verblenden lassen würde. Kronen übernehmen die ja und eine Gesundheitsprüfung ist auch nicht nötig. Jedoch steht in deren Beschreibung, dass bereits angeratene Behandlungen oder Behandlungen, die bereits im Gange sind nicht mitversichert sind. Was wird das für mich heißen? Kann ich trotzdem diese Versicherung abschließen ohne Angst haben zu müssen, dass ich x-Jahre einzahle und am Ende nix bei rum kommt? Meine Mundhygiene hat sich mit der geistigen Reife natürlich verbessert und meine Zähne sind alle behandelt, mir fehlt zum Glück auch noch keiner. Wer kennt sich aus oder ist selbst so ein Fall?

Ich bedanke mich schon mal im Vorraus, alle hilfreichen Antworten werden selbstverständlich ausgezeichnet! Wenn einer nur Frust rauslassen will oder nur zum Punktesammeln antwortet, werde ich das selbstverständlich melden!

Liebe Grüße Majoka

Zähne, Versicherung, Recht, Zahnersatz, Zahnzusatzversicherung, Zusatzversicherung, private Krankenversicherung, Zahnarzt

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