Rückwirkende Kündigung Zusatzversicherung, muss ich Leistung zurückzahlen?
Meine Zahnzusatzversicherung erhöht ihre Beiträge. Ich kann bis 29.2.2012 kündigen, dann wäre der Vertragsteil zum 01.01.2012 beendet schreiben sie. Ich habe nach am 19. Dez. einen Leistungsantrag eingereicht, der Heil-und Kostenplan dazu wurde im Oktober bewilligt und im Januar wurde die Erstattungssumme überwiesen. Muss ich, wenn ich jetzt zum 29.2. kündige den Betrag wieder zurücküberweisen? Ich bin total ratlos - das ist echt höhrere Versicherungsklauselei. Bitte helft mir.
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