Meine Zahnzusatzversicherung erhöht ihre Beiträge. Ich kann bis 29.2.2012 kündigen, dann wäre der Vertragsteil zum 01.01.2012 beendet schreiben sie. Ich habe nach am 19. Dez. einen Leistungsantrag eingereicht, der Heil-und Kostenplan dazu wurde im Oktober bewilligt und im Januar wurde die Erstattungssumme überwiesen. Muss ich, wenn ich jetzt zum 29.2. kündige den Betrag wieder zurücküberweisen? Ich bin total ratlos - das ist echt höhrere Versicherungsklauselei. Bitte helft mir.