Darf eine Versicherung einem direkt kündigen weil sie Kosten erstatten müssten?
Habe seit knapp drei Jahren eine Zahnzusatzversicherung. Wenn ich denen jetzt mitteile es könnten Kosten über 700€ für eine Krone auf die zukommen bzw. einfach mal nur nachfrage ob die es übernehmen, können die mich dann einfach raus schmeißen ohne weiteren Grund und alle meine bisherigen Beiträge einbehalten auch wenn ich nie eine Leistung in Anspruch genommen habe?
6 Antworten
Nein, dafür hast du ja die Zusatzversicherung abgeschlossen. Du musst allerdings darauf achten, ob du eine Jahres- Staffelung hast.
Das ist in den Geschäftsbedingungen geregelt
Da steht sie verzichten vollumfänglich auf die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung und aufgrund der Leistungen der im Vertrag geregelten Ansprüchen darf dem Versicherungsnehmer kein Nachteil entstehen. Die Versicherung verpflichtet sich weiterhin die Leistungen zeitnah auszubezahlen
sie wäre leistungspflichtig, dürfte aber danach kündigen
Wir hatten eine preisgünstige Wohngebäudeversicherung. Nach 2 selbst unverschuldete Schäden wurden wir gekündigt mit negativen Folgen (Schufaeintrag)
Das passiert, wenn man zu wenig Prämie zahlt (eben nicht kostendeckend) ihr seid sicher auch aufgefordert worden, den Vertrag anzupassen. Wenn das dann abgelehnt wird, erfolgt eben die Kündigung.
In meinem Vertrag steht dass Versicherung nur in Ausnahmefällen außerordentlich kündigt. Muss ich jetzt also weniger Angst haben? Auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichten die laut Vertrag freiwillig
Außerordentlich kann sie nur kündigen, wenn DU gegen den Vertrag verstößt. Wenn du also z.B. die Beitragszahlung "vergisst"
Die private Krankenversicherung verzichtet auf die sog. "Schadenskündigung" Natürlich wird dann der Antrag überprüft, ob evtl. falsche Angaben gemacht wurden-
Dann wäre die Kündigung aber wegen der "vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung"
Angaben stimmen alle. Bin ein ehrlicher Mensch. Aber in was für einer Welt würden wir leben, wenn eine Versicherung die einem garantiert bestimmte Fälle zu bezahlen, einen völlig legal raus schmeißen dürfte wenn so ein Fall Eintritt
In der Sachversicherung ist das vollkommen normal. Und das Kündigungsrecht besteht ja auf Gegenseitigkeit.
In meinem Vertrag steht, dass die Versicherung vollumfänglich auf das Recht der ordentlichen Kündigung ihrerseits verzichtet und nur selbst außerordentlich kündigen kann. Was heißt das nun in meinem Fall?
Außerordentlich kann sie nur kündigen, wenn DU gegen den Vertrag verstößt. Wenn du also z.B. die Beitragszahlung "vergisst"
Das heißt im Umkehrschluss ich könnte erfolgreich gegen eine Kündigung wegen der im Fall genannten Zahnkrone klagen? Falls die echt denken die könnten so kosten vermeiden. Hab immer pünktlich Beiträge bezahlt und noch nie eine Leistung in Anspruch genommen und die Zahnkrone steht mir laut Vertrag ausdrücklich zu
Warum sollte der Versicherer dir kündigen, wenn du deine Beiträge pünktlich zahlst?
Die kündigen von sich aus eigentlich nur bei Zahlungsverzug, oder wenn sie Betrugsversuch vermuten.
Hab heute telefonisch bei der Versicherung wegen der Kostenerstattung angefragt und die "nette" Dame meinte im Falle höherer Kosten müssen sie überlegen wie es weiter geht. Laut Vertrag stehen mir bis 3000€ zu meinte die aber die meinte auch sie übernehmen eher ungern Kosten und es höre sich nicht gut an
Dann hast du offensichtlich nicht den richtigen Tarif gewählt, wenn der noch oben begrenzt ist.
3.000 € können bei einer Gebiss-Sanierung schnell erreicht werden.
Nach 5 Jahren ist meine Versicherung betragsmäßig unbegrenzt und bin noch relativ jung und hoffe bis dahin kein Gebiss zu brauchen... Nächstes Jahr sind es schon 5000€ versicherungssumme
Die werden zahlen.
Gibt es da den keinen richtigen Verbraucherschutz? Mal angenommenen man zahlt jahrelang insgesamt tausende Euros ein und dann will man einmal eine Leistung über paar hundert Euro, dann einen einfach raus schmeißen. Das ist ja schon fast kriminell