Muss ich den Zählerstand (Strom) für die Endabrechnung mitteilen (Sonderfall)?

Hallo Zusammen,

bei mir erfolgt zum morgigen Tag der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter. Dem neuen Stromanbieter soll ich entsprechend den Zählerstand zum morgigen Tag mitteilen, was ich auch machen werde.

Nun der Sonderfall:

Von meinem bisherigen Stromanbieter erhielt ich heute eine E-Mail mit Bitte um Upload/Eintragung des heutigen Zählerstandes (letzter Tag der Belieferung).

Würde ich dies nicht tun, würde die Endabrechnung alternativ auf Basis eines analytischen Wertes erstellt. Der angegebene analytische Wert liegt hierbei ca. 400 kWh unter dem tatsächlichen Zählerstand zum heutigen Tag.

Nun meine Frage(n):

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mir einiges an Geld sparen würde, wenn ich den tatsächlichen Wert einfach nicht mitteile und die Endabrechnung somit auf Basis des analytischen Wertes (400 kWh weniger) erstellt würde?

Habe ich in dem Fall die Pflicht, den richtigen Zählerstand mitzuteilen und wäre es bereits ein Betrugsversuch, wenn ich dies nicht täte, weil mir daraus ein finanzieller Vorteil entstünde?

Wenn ich die E-Mail richtig verstehe, wird mir ja die Option eröffnet, den Zählerstand nicht mitzuteilen. Die Konsequenz wäre in dem Fall die Berechnung auf Basis des analytischen Wertes.

Dem neuen Stromanbieter teile ich den Wert zum morgigen Tag ganz normal mit. Kommt es hier zu einer Kommunikation zwischen dem neuen und dem alten Anbieter, sodass die Lücke von 400 kWh auffallen würde?

Wie würdet ihr vorgehen und was ist in dem konkreten Fall die Rechtslage?

Danke im Voraus!

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Bürgergeld und Nebenkostenabrechnung Gas & Strom?

Hallo , ich beziehe Bürgergeld mit meinen 2 klein Kindern, wir wohnen in einen kleinen 1 Familien(reienhaus 100qm) Nun kam die Jahres Abrechnung und ich bin aus allen Wolken gefallen

Die letzte Jahres Abrechnung war Strom 2500 kWh

Die Aktuelle Jahresabrechnung war plötzlich 9.900 kWh

Wir haben die selben Geräte wie die letzten 2 Jahre wo wir schon hier wohnen , wir sind eingezogen da waren die Kinder 1 Jahr alt,jetz sind sie knapp 4 Jahre alt,und ich frage mich wie kann solch eine Strom Preisexplosion kommen ? Unsere Geräte sind die alten wie vorher und es wurde immer auf A++ geachtet .. Warmwasser läuft über Gass, lediglich im Gäste WC und in der Küche ist ein Durchlauferhitzer angebracht,aber auch mit guter Energieklasse ... In meinem freundeskreis hat jeder pötzlich 2-3x mehr verbrauch als in den Folge jahren ,obwohl nichts geändert wurde,wir sind alle beim selben versorgen und denken da kann was nicht stimmen,der Versorger sagt , die letzten 2 Jahre wurden die Zählerstände wegen Corona nur hochgerechnet und deshalb ergibt sich dieser verbrauch ?

Kann doch nicht sein das man mit 2kleinkindern einen stromverbrauch hat von einem 10-12 Personen Haushalt ? Hilft das Jobcenter ( bürgergeld einen bei solch imensen nachzahlungen ? Der Zähler wurde mitte des Jahres gegen einen neuen ausgetauscht,nun kann man wohl nicht mehr überprüfen lassen ob dieser zähler ne macke hatte ? ich kann mir nicht erklären wie solch ein verbrauch zu stande kommt..

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Gaszähler dreht sich aber kein Verbrauch?

Hallo ich hoffe mir kann hier irgendwer weiterhelfen, ich bin etwas verzweifelt.

Ich habe vor kurzem meine Jahresrechnung vom Gas erhalten und war geschockt über den Verbrauch.

Ich wohne alleine auf ca. 70m² und habe über das ganze Jahr wenn es hoch kommt 1 Tag geheizt. Also ziemlich gefröstelt bzw mich an dicken Pullis bedient.

Das Warmwasser wird über das Gas erhitzt, welches hauptsächlich für das Duschen genutzt wird, kein Spülen oder sonst was.

Wenn es hoch kommt habe ich jeden 2 Tag geduscht und das um die ca. 5-8min im Schnitt bei ganz normaler Wassertemperatur.

Ich komme auf einen Verbrauch von 4400 kWh....

An sich nicht viel für 1 Person, aber wenn man bedenkt, dass quasi absolut nicht geheizt wurde, finde ich es wieder enorm hoch.

Laut Statistik liegt der durchschnittliche Jahresverbrauch von Gas durch Warmwassernutzung bei 1 Person bei gerade mal ca. 1000 kWh im Jahr.

Mir ist die letzen Tage dann aufgefallen, dass Gas verbraucht wird obwohl nichts angestellt ist oder benutzt wird.

Wenn ich morgens das Haus zur Arbeit verlasse und Abends wiederkomme, weicht der Zählerstand oft deutlich ab, meistens um die 0,300 m³.

Auf einen Tag gesehen sind es meistens 0,800 - 0,900m³.

Bei 365 Tagen kommt da schon ordentlich was zusammen ohne überhaupt etwas angestellt zu haben.

Ein Duschvorgang sind bei mir ca. 0,400 - 0,500m³.

Hat jemand einen Tipp was der Auslöser für sowas sein könnte ?

Könnte es auch sein, dass andere Dinge an meiner Gaszufuhr angeschlossen sind ?

Ich denke ein Leck wird es nicht sein, sonst müsste es kontinuierlich durchlaufen oder ?

Weil ab und zu stoppt der Zähler auch.

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

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Zählerstand Strom per Foto pflicht?

Ich habe kürzlich mehrmals mit der Stadtwerke telefoniert, da ich vor paar Monaten neu eingezogen bin. Die wollten den aktuellen Zählerstand und den Stand vom Einzug.

Habe ich alles getan, da ich gefragt habe, ob es möglich wäre, den Abschlag zu kürzen, da er radikal gestiegen ist und ich kaum Strom verbrauche

Ich habe mehrmals immer wieder den Zählerstand per E-Mail mittgeteilt, damit ich endlich mal eine Antwort kriege bezüglich der Kürzung vom Strom.

Mir wird immer nur gesagt, dass die Stadtwerke viele Anfragen hat und es sich so mit sehr lange verzögern kann, bis ich mal eine Antwort erhalte.

Nun, hatte ich vor kurzem das erste mal ein Telefonat, wo die Dame meinte, ich MUSS den Zählerstand per Foto machen und schicken.

Ich kann den Zählerstand mit meinen Augen ablesen, aber im Keller habe ich keine Chance mit meinem Handy und der Kamera ein gutes Foto zu schießen, wo man den Zählerstand normal ablesen kann.

Davor habe ich die Zählerstande einfach per E-Mail mittgeteilt und alles war okay.

Hängt auch von der Person ab, die man grade am Hörer hat.

Aber da wurde ich zum ersten mal quasi aufgefordert Foto zu machen. Foto vom Übergabeprotokoll möchte die Dame auch nun, den ich leider verloren habe

Frage: Ist ein Foto wirklich Pflicht? Was kann ich tun wenn ja?

Und was ist wenn ich kein Übergabeprotokoll mehr habe, da der Vermieter den Protokoll nur mir und dem vorherigen Mieter gegeben hat?

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