Muss ich mein Stromzähler nach Eichen Lassen?
Hallo,
Habe ein Garten übernommen ! Dort gibt es ein Stromzähler! Nun weiss ich nicht ob der geeicht werden muss ??
4 Antworten
Du musst gar nichts lassen. Das kannst du auch nicht veranlassen.
Bestenfalls dem Versorgen melden, dass da ein altes Ding hängt.
Zum Testen:
Steck mal nur einen 1000-Watt-Heizofen an, und stoppe die Zeit für 2 Runden der Scheibe.
Wenn sie mehr als 1 Minute dafür braucht, zählt er zuwenig.
Wenn sie weniger als 1 Minute dafür braucht, zählt er zuviel.
Hallo DanielK000,
der Zähler ist vom März 1981, da solltest Du einmal mit dem Vereinsvorstand sprechen ob der einmal ausgetauscht werden kann, vielleicht sind die Abweichungen aber nicht so groß, da es sich nur um einen sporadisch genutzten Anschluss handelt!
Soweit ich weiß nicht, geeicht bzw. ersetzt werden alle paar Jahre die Wasserzähler. Zumindest in Mietwohnungen. Ablaufjahr steht aber drauf.
Korrekt. Aber hier geht es um das erneute Eichen bzw. "nach Eichen".
Die erste Eichung erfolgt ja bereits bei bzw. vor Einbau der Zähler.
Genau das meine ich ja. Auch Stromzähler werden nach 16 Jahren (konventionelle Drehscheibenzähler) getauscht, weil die Eichung abläuft. Gaszähler werden auch irgendwann getauscht. Die Zeiten sind unterschiedlich, aber alles, was zur Abrechnung und Verrechnung genutzt wird, muss regelmäßig geeicht werden. Nicht nur einmal.
Ergänzend:
Konventionelle Stromzähler mit sogenannter Läuferscheibe haben eine Eichgültigkeit von 16 Jahren, elektronische Messeinrichtungen von acht Jahren.
Und soweit mir bekannt, gilt das auch für alle privat angeschafften Zähler, die z.B. bei Mietobjekten ect zur Verrechnung von Anteilen genutzt werden.
Interessant. Das scheint aber nicht für selbst bewohnte Einfamilienhäuser zu gelten. Oder ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich wohne seit 40 Jahre in meinem Haus, der Wasserzähler wurde vor ca. 3 Jahren getauscht, Gas bei Umstellung von Öl auf Gas vor ca. 25 Jahren und Strom ist noch der alte von irgendwann, aber wesentlich älter als 30 Jahre.
Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Es gibt für Netzbetreiber die Möglichkeit, die Eichfrist zu verlängern, wenn durch eine Stichprobenanalyse nachgewiesen wird, dass der Zählertyp auch noch länger genau ist. Aber irgendwann muss der Zähler getauscht und gegen einen gewechselt werden, der noch in der Eichfrist ist.
Normalerweise nicht. Du musst den Zählerstand notieren und bei der Stromanmeldung mit angeben.
Geeicht werden muss alles, was irgendwas zur Verrechnung zählt. Egal ob Wasser, Strom, Wärmemenge usw...