ich war in meinem minijob einen tag erkrankt und bin nicht zur schicht..ich habe eine krankmeldung abgeben.
heute habe ich lohn erhalten und mein krankheitstag wurde nicht entlohnt. meine Schichleitung meinte, die Entgeltfortzahlung greift nicht beim minijob..
Ich habe gelesen, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist..
in meinem Arbeitsvertrag steht „eine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ist vorübergehender Dienstverhinderung des Arbeitnehmers gemäß §616 BGB besteht nicht“
IST DIES RECHTSKRÄFTIG? oder habe ich trotzdem das Recht auf die Zahlung?
Ebenso gibt dieser an, mir würde kein Urlaub zustehen (arbeitsverhältniss von 1.12.21-31.03.22)