Muss ich dulden, dass der Sohn meiner wohnberechtigten Lebensgefährtin, zwecks Pflege seiner Mutter bereits behindertengerechte Umbaumaßnahmen in meinem Haus (wo meine Lebensgefährtin und ich seit Jahren leben) angeordnet hat? Er kommt und geht, wann er will (auch nachts). Die Pflege an sich muss ich organisieren. Außerdem muss ich den Umbau zahlen, dazu sei ich ver- pflichtet! Es gäbe ein entsprechendes Gesetz. Ich bin fix und fertig. Stimmt das?