Meine Eltern haben zusammen ein Testament verfasst, in dem es u.a. heisst: Falls uns beiden etwas passiert…...erbt die Tochter das Haus (Eigentum des Vaters), die beiden Söhne haben jeweils in einem Zimmer Wohnrecht. Außerdem erben diese drei Kinder und ein Sohn aus erster Ehe die Wertgegenstände im Haus. Es hat unterschrieben: die Mutter (2. Ehefrau), der Vater schreibt darunter: dies auch mein Wille. Auf der Rückseite steht: "Sollte nur mir etwas passieren, so erbt alles meine Ehefrau und die Vorderseite des Testaments ist somit ungültig. Unterschrift des Vaters (die Mutter hat auf der Rückseite nicht unterschrieben). Nun ist der Vater gestorben und die Frau hat laut Amtsgericht alles geerbt. Der Sohn aus erster Ehe meint nun, er beerbt auch die (Stief-)Mutter, weil Sie auf der Vorderseite des Testaments unterschrieben hat? Sie hat diese erste Seite ja nicht widerrufen.