Das Hausrecht nicht ausüben dürfen, Polizei greift nicht ein, hat ein lebenslanges Wohnrecht mehr Gewicht als der eigene Besitz?

Es geht um eine Freundin von mir die Haus und Grundstückseigentümerin eines 2 Familienhauses ist. Sie selbst wohnt im Erdgeschoss. Im Obergeschoss wohnt ihr ex - Freund, der von ihr ein lebenslanges Wohnrecht bekommen hatte, aufgrund der Lebenspartnerschaft die einmal bestanden hatte.

Seit einem Jahr sind die beiden getrennt, er hatte die Beziehung beendet, in dem er sie aus der oberen Wohnung geschmissen hatte und weiterhin ihr Eigentum in der oberen Wohnung einbehält und auch nach mehrmaligen aufforderns nicht rausrückt. Nochmal zum mitschreiben, er hat nur Wohnrecht und sie ist alleinige Eigentümerin des Besitzes.

Seit fast einem Jahr präsentiert er immer wieder seine neue Freundin im Haus, die auch bei ihm hin und wieder nächtigt.

Meine Freundin hat ihr gegenüber schriftlich und mündlich ein Hausverbot ausgesprochen, da sie ja das Hausrecht hat, wo die neue Freundin sich aber nicht daran hält.

Meine Freundin hat auch schon mehrmals bei der Polizei angerufen, wegen Hausfriedensbruch. Doch die Polizei fühlt sich dafür nicht zuständig und meint das sei eine zivilrechtliche Sache.

Er selbst hat aber seine ex- Freundin, die Eigentümerin des Hauses, bei der Polizei wegen Diebstahls angezeigt, nachdem sie ein kleinen Teil Ihres Eigentums vom Obergeschoss sichergestellt hatte, Kaufbelege besitzt sie, als nachweis das es um Ihr Eigentum handelt.

Da kann die Polizei natürlich aktiv werden um seine Anzeige wegen Diebstahls, was ja kein DIebstahl war, aufzunehmen. Aber wenn es um das Hausrecht geht, da sieht die Polizei sich nicht für zuständig wegen Hausfriedensbruch aktiv zu werden.

Jetzt mal meine blöde Frage: hat man als Eigentümer keine Rechte mehr? Hat man als jemand der nur Wohnrecht hat mehr Rechte und kann machen und tun was man will?

Wohnrecht, Eigentum, Hausfriedensbruch, Hausrecht, Hausverbot
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