Hallo und Guten Tag,

ich brauche dringend Eure Hilfe, bei folgendem Problem .... Mann (geschieden) hat sich vor ein paar Jahren ein Haus gekauft. Das Haus steht auch im Grundbuch nur auf seinen Namen. Nach ein paar Jahren heiratet er aus "Vernunftgründen". Seiner jetzigen, 2. Ehefrau, hat er ein Wohn- und Nutzungsrecht eingeräumt. Er hat dies getan, damit seine 2. Frau, im Falle seines Todes, abgesichert ist (damit seine eigenen Kinder aus 1. Ehe, die Frau nicht rauswerfen können). Jetzt will er sich von seiner Ehefrau trennen, weil er eine neue Beziehung hat und mit dieser zusammenleben will, aber die Ehefrau weigert sich auszuziehen, will notfalls ihr "Recht" einklagen. Nun meine Frage(n): 1. Kann der Mann dieses Wohn- und Nutzungsrecht rückgängig machen? 2. Kann die Ehefrau diese Rechte notfalls einklagen?

Vielen Dank schon mal im Voraus