Kann man sich auch ein Wohnrecht eintragen lassen das bei einer Scheidung automatisch erlischt?
Kann man auch im beidseitigen einverständnis ein Wohnrecht eintragen lassen was dann erlischt wenn die jetzt bestehende Ehe doch mal geschieden werden sollte? Zur Erklärung. Meine Frau steht im Grundbuch und wir haben eine Kleine gemeinsame Tochter. Wir beerben uns zur zeit gegenseitig. Sie hat einen unehelichen Sohn der im Todesfall meiner Frau garantiert jeden cent seines Pflichtanteiles verlangen würde. Allzuviel Geldeinnahmen haben wir nicht um Grossartig Rücklagen zu bilden, das ich den Sohn je auszahlen könnte. Wir haben aber eine gemeinsame kleine Tochter die wir gerne unter jedem Umstand im Haus wohnen lassen wollen, zumindest bis sie Gross ist. Und wenn wir uns doch mal scheiden lassen sollten soll auch das Wohnrecht automatisch weg sein. Geht sowas?