die Eltern leben noch und haben 2 Kinder, dass Haus wurde geschätzt und ein Wohnrecht soll eingeräumt werden, die Tochter übernimmt das Haus und kauft es ihrem Bruder ab.
Gebäudewert liegt bei 215.000€ es wird Anteilig an die Tochter 50% und an den Bruder 50% berechnet, ergibt 107.500€ das Wohnrecht kostet 55.000€
wie wird jetzt gerechnet? müssen die 55.000€ ebenfalls 50zu50% aufgeteilt bzw. abgezogen werden?
oder muß von dem Anteil des Bruders 55.000€ abgezogen werden?
daher ergeben sich für uns 2 Rechnungsarten:
1.) 215.000€ minus 55.000€ = 160.000€ geteilt durch 2 = 80.000€ oder
2.) 215.000€ geteilt durch 2 = 107.500€ Anteil Tochter
215.000€ geteilt durch 2 = 107.500€ Anteil Bruder minus Wohnrecht Eltern 55.000€ = 52.500€
Der Bruder fordert die 80.000€, gibt es eine gesetzliche Bestimmung für die Berechnungsweise?
wir wissen nicht, wie wir im Netz suchen sollen.
vielen Dank!