Hilfe...werde aus meiner Wohnung geschmissen...dürfen die das?

7 Antworten

Es gibt keinen besonderen Rechtsstatus für „Kammern“.

die Mietverträge sind trotzdem noch rechtsgültig


Gerhart  30.09.2019, 18:14

Rechtsgültig kann nur eine Urteil sein. Diese MV sind wirksam.

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Das kommunale Bauamt kann Auskunft über die Nutzung der "Kammern" als Wohnung geben. Auch wenn hier keine Wohnräume vermietet wurden, sind die Mietverträge wirksam.

Solange keine ordentliche Kündigung vorliegt, muss deine Freundin nichts gegen die neuen Eigentümer unternehmen.

Sollte nun eine Kündigung erfolgen, dann kann der Grund nur die wirtschaftliche Verwertung und/oder die grundhafte Sanierung und Modernisierung mit Umbau dieser Wohnung (5 Kammern und eine Bad) sein. (§ 573 (2) 3.)

Dazu müsste der Eigentümer einen Bauantrag einreichen. Erst nach Genehmigung des BA könnte die Kündigung erfolgen.

Lass deine Freundin beim Bauamt entsprechende Anfragen im Vorfeld einer Kündigung oder nach der Kündigung stellen.

Sollte der Weg des Eigentümers erfolgversprechend sein, wäre es klug, sich eine neue Bleibe zu suchen und dem Vermieter die Auflösung des Mietvertrages einvernehmlich vorzuschlagen. Eventuell kann das mit einer Abstandszahlung durch den Vermieter auf dem Verhandlungswege einher gehen.

Auf jeden Fall würde durch den Vermieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten sein.

Der Erwerber hat die bestehenden Mietverträge quasi mit gekauft. Er kann nur ordentlich kündigen. Hat der Vorbesitzer die Räume widerrechtlich als Wohnraum vermietet, ist er wahrscheinlich zum Schadensersatz verpflichtet.

ein neues Unternehmen ist "an der Macht"

trotzdem haben Diese sämtliche Mietverträge zu übernehmen; Eigenkündigung wird hier nicht infrage kommen können. Der MV bleibt bestehen.

Nun meine Fragen:

welche wären das?