Hilfe...werde aus meiner Wohnung geschmissen...dürfen die das?
Guten Tag,
meine Freundin hat folgendes Problem. Sie hat vor 2 Jahren ein kleines Zimmer in einem Haus gemietet. Es sind 5 Räume auf einem Flur und ein Badezimmer. Nun haben die Vermieter Verkauft und ein neues Unternehmen ist "an der Macht". Diese wollen aus allen Zimmer ein ganzes Apartment machen. Nun ist es so das die neuen Vermieter gesagt haben das alle Zimmer als Kammern angesehen werden und nicht als eingetragenen Wohnfläche existieren. Jetzt werden alle Bewohnerinnen (alles Studentinnen) vor die Wahl gestellt sich entweder bis ende des Jahres hier in Frankfurt am Main was neues zu suchen oder auf der Straße zu landen. Auch eine Aussage von den neuen Vermietern ist, dass man ihnen keine Forderungen von Geldmitteln oder neuen Wohnräumen stellen darf da die Zimmer nur als Kammern eingestuft sind.
Nun meine Fragen:
Dürfen die das so machen? Einfach mitten in einer Großstadt von Studenten verlangen innerhalb von 3 Monaten eine neue Wohnung zu suchen?
Darf man wirklich keine Forderungen an die Vermieter stellen obwohl sie sie eigentlich rausschmeißen?
Kann man den alten Vermieter in irgend einer Hinsicht belangen? Weil er an und für sich daran Schuld ist, dass es Kammern sind.
Ich danke schon mal im Voraus für die Antworten
7 Antworten
Es gibt keinen besonderen Rechtsstatus für „Kammern“.
die Mietverträge sind trotzdem noch rechtsgültig
Das kommunale Bauamt kann Auskunft über die Nutzung der "Kammern" als Wohnung geben. Auch wenn hier keine Wohnräume vermietet wurden, sind die Mietverträge wirksam.
Solange keine ordentliche Kündigung vorliegt, muss deine Freundin nichts gegen die neuen Eigentümer unternehmen.
Sollte nun eine Kündigung erfolgen, dann kann der Grund nur die wirtschaftliche Verwertung und/oder die grundhafte Sanierung und Modernisierung mit Umbau dieser Wohnung (5 Kammern und eine Bad) sein. (§ 573 (2) 3.)
Dazu müsste der Eigentümer einen Bauantrag einreichen. Erst nach Genehmigung des BA könnte die Kündigung erfolgen.
Lass deine Freundin beim Bauamt entsprechende Anfragen im Vorfeld einer Kündigung oder nach der Kündigung stellen.
Sollte der Weg des Eigentümers erfolgversprechend sein, wäre es klug, sich eine neue Bleibe zu suchen und dem Vermieter die Auflösung des Mietvertrages einvernehmlich vorzuschlagen. Eventuell kann das mit einer Abstandszahlung durch den Vermieter auf dem Verhandlungswege einher gehen.
Auf jeden Fall würde durch den Vermieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten sein.
Der Erwerber hat die bestehenden Mietverträge quasi mit gekauft. Er kann nur ordentlich kündigen. Hat der Vorbesitzer die Räume widerrechtlich als Wohnraum vermietet, ist er wahrscheinlich zum Schadensersatz verpflichtet.
ein neues Unternehmen ist "an der Macht"
trotzdem haben Diese sämtliche Mietverträge zu übernehmen; Eigenkündigung wird hier nicht infrage kommen können. Der MV bleibt bestehen.
Nun meine Fragen:
welche wären das?