Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema unentgeltlichem Wohnrecht. Im notariellem Vertrag steht neben dem unentgeltlichen Wohnrecht an einer Wohnung auch die Mitbenutzung des Gartens sowie der freie Umgang in Haus und Hof.

Hat der Berechtigte des Wohnrechts ein Mitbestimmungsrecht bei der Gartengestaltung?
Oder muss er sich damit zufrieden geben, wie der Grundstückseigentümer (der im selben Haus wohnt) seinen Garten gestaltet und herrichtet?

Angenommen der Eigentümer zieht einen Sichtschutz an den beiden direkt aneinanderliegenden Terrassen um sich vor neugierigen Blicken zu schützen.

Kann der Berechtigte des Wohnrechts das verbieten?

Und was genau bedeutet freier Umgang in Haus und Hof?

Darf sich der Berechtigte frei im Haus des Grundstückseigentümers bewegen, wenn es keinen Grund (keine gemeinschaftlich genutzten Räume) für den Zugang gibt?
desweiteren steht auf dem Grundstück ein Abstellschuppen der im gesamten notariellen Vertrag nicht explizit für die Mitbenutzung des Wohnrechtsinhabers erwähnt wird.

Kann der Wohnrechtsinhaber die Mitbenutzung dieses Schuppens verlangen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mal jemand seine Erfahrungen mit dem Thema teilen könnte. 😊