Guten Tag,

ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen. Ich bin im Oktober 18 im Zuge einer Trennung aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen, die Wohnung (Eigentumswohnung) gehört mir und meinem noch Ehemann. Ich bin in eine Mietwohnung gezogen, zur Miete wohnen ist allerdings schwierig und ich bekundete meinem Mann im Februar 19 dass ich vorhabe wieder einzuziehen. Er war damit einverstanden, dass ich einziehe und geplant war dass wir weiterhin getrennt leben, die Wohnung also für uns aufteilen. Ich kündigte meine Mietwohnung noch im Februar und nun steht der Umzug an, da mein Mietverhältnis diesen Monat endet, allerdings behauptet mein Mann nun dass ich kein Recht hätte in die Wohnung einzuziehen und wechselte das Schloss in der Wohnungstür. Er behauptet jetzt, ich hätte im Februar nichts von einem Wiedereinzug gesagt. Selbst wenn, Mitte März hat er schwarz auf weiß ein Schreiben meines Anwalts erhalten, in dem steht dass ich vorhabe wieder einzuziehen. Die sechs Monate Frist die in § 1361b BGB erwähnt werden wurden also eingehalten. Wie ist das nun wirklich, darf mein Mann mich und mein hab und gut auf der Straße stehen lassen wenn ich am Wochenende versuche einzuziehen? Brauche ich seine Einverständnis um in meine eigene Wohnung einziehen zu dürfen?