Ehepaar A+B kaufen ein Haus und wollen einziehen.

Bisher war Mutter von A einfach immer an der Adresse mitangemeldet, da sie eine deutsche Adresse braucht.

Sie ist Amerikanerin, wohnt in frankreich und arbeitet dort und in Deutschland, sie ist in Deutschland sozialversichert und zahlt hier Steuern. Sie ist Rentnerin und verdient so etwas dazu.

Nach dem neuen Meldegesetz müssen A+B einen Nachweis für die mietfreie Unterkunft der Mutter auffüllen, damit diese auch im Haus gemeldet ist. Aber bis auf ein paar Besuche im Jahr "wohnt" sie eigentlich nicht dort.

Machen sich A+B strafbar im Sinne einer Scheinanmeldung?