Mein Freund, seine Mutter und ich möchten in eine gemeinsame Wohnung umziehen. Seine Mutter ist schon etwas älter und möchte nicht allein Leben, benötigt aber keine Pflege. Derzeit wohnen beide in einer gemeinsamen Wohnung die vom Jobcenter bezahlt wird. Ich erhalte keinerlei Leistungen vom Staat. Die neue Wohnung hat ungefähr 100qm, was natürlich deutlich über der Höchstgrenze liegt. Allerdings wird Wohnung als WG vermietet, sodass alle drei Partein einen eigenständigen Mietvertrag bekommen und jeweils nur einen Teil der Wohnung mieten. Das heißt jeder mietet:

1/3 des Gemeinschaftsraumes +1/3 der Küche +1/3 des Bades + das eigene Zimmer _____________________ = Ca. 33qm

Die Unterkunftskosten liegen pro Person unter der Höchstgrenze.

Ist das alles rechtlich tragbar? Werden wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, als WG oder werden die Partein komplett getrennt von einander behandelt (Quasi als würden wir allein wohnen)?

Hoffentlich kennt sich da jemand aus und kann mir jemand in dieser komplizierten Situation weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus!