Hallo,

Folgender Fall:

Vor kurzem habe ich erfahren, dass meine Untermiete für ein WG Zimmer in Bezug auf die Nutzfläche ca. 200 Euro zu hoch war. Zudem war mein WG Zimmer 5qm kleiner als in der Anzeige angegeben (habe ich bei der Berechnung berücksichtigt).

Laut dem Berliner Mieterverein wird ein maximaler Zuschlag von 20% empfohlen, den der Hauptmieter verlangen kann. Selbst mit diesem Zuschlag sind es knapp 150 Euro mehr Miete, die von mir eingezogen wurde. Wobei die Hauptmieterin auch Elektrogeräte sowie Möbel von mir nutzte.

Nun zu meiner Frage bzw. Fragen:

Habe ich einen Funk der Möglichkeit das zu viel gezahlte Geld wieder zu sehen (es sind zwischen 1.000 bis 1.500 Euro) und wie verhält es sich mit dem Berliner Mietendeckel? Wenn meine Hauptmieterin eine Rückzahlung erhält, habe ich darauf auch einen Anspruch?

Und meint ihr, der Vermieter hat nachträglich Interesse daran, dass hier zu viel Untermiete verlangt wurde bzw. was kann hier passieren, wenn ich einen Hinweis an die Vermietung versende?

Danke für eure Hilfe!