Ab wieviele Tage wenn man woanders wohnt muß man die Adresse ummelden auf Anmeldewohnamt?

7 Antworten

Wenn du deinen Wohnsitz wechselst, musst du innerhalb einer Woche (in manchen Fällen auch zwei Wochen) nach Einzug das zuständige Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt informieren und dich ummelden. 

Solltest du diese Frist nicht einhalten, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 € verhängt werden. Das gilt übrigens auch für die Ummeldung von Kraftfahrzeugen. Zum Ummelden musst du in den meisten Meldeämtern persönliche erscheinen, da deine neue Anschrift in den Personalausweis eingetragen werden muss. 


GengarStyle0815  29.05.2016, 18:39

Bundesweit gilt gemäß § 17 Absatz 1 des BMG eine Frist von 2 Wochen für die Ummeldung.

Der erwähnte evtl. Bußgeld kann § 54 Absatz 3 des BMG sogar bis zu 1000 EUR betragen.

Zu den Regelungen zu Kfz kenne ich mich leider nicht aus.

Ein persönliches Erscheinen ist nur notwendig wenn es die Behörde ausdrücklich verlangt, ansonsten kann man sich auch durch jemanden vertreten lassen. Derjenige muss natürlich eine Vollmacht und alle anderen erforderlichen Unterlagen mit sich führen.

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Nach deinem Umzug hast du 1-2 (maximal 2) Wochen Zeit, dich umzumelden. Wenn du das nicht tust, droht ein Bußgeld.

Natürlich ist es in manchen Städten schwierig, einen Termin beim Amt zum bekommen. Dass man deswegen auch mal später als zwei Wochen dort auftauchen kann, wird von den Ämtern akzeptiert. Allerdings solltest du für den Ernstfall beweisen können, dass du dir zumindest innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug den Termin geholt hast. Da bekommt man eine Bestätigungsmail oder einen Anmeldezettel. Den hebst du am besten auf.

Alles Gute!

Du hast MINDESTENS eine Woche Zeit, dich beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden: du bist dann auch NICHT "AN", sondern "Ein"wohner der jeweiligen Gemeinde (Dorf oder Stadt). So "richtig eng" sehen es die zuständigen Behörden NICHT mit der Anmelderei, da sich diese ohnehin erst relativ langfristig auf die Einkommensverhältnisse der Kommune auswirken. "Steuerkram" wird ja nur jährlich berechnet.

Gemäß § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes hast du ab dem Tag des Einzuges 2 Wochen Zeit dich umzumelden.

Was brauchst du dafür?

  1. deinen Personalausweis
  2. die nach § 19 Absatz 1 BMG notwendige Wohnungsgeberbescheinigung, i.d.R. ausgefüllt und unterschrieben durch den Vermieter