Erbpachtzahlung?

4 Antworten

Bei Ablauf des Erbbaurechtes tritt der Heimfallanspruch ein.

Der Erbbaurechtsgeber kann den Erbbaurechtsnehmer hinsichtlich der aufstgehenden Gebäude nach Zeitwert (Gutachten!) entschädigen.

Da solche Entschädigungen häufig die Finanzkraft des Erbbaurechtsgebers belasten, bzw. der wenig Interesse am Fortfall der Verinbarung hat, wird in aller Regel mit dem Erbbaurechtsnehmer ein neuer Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, dessen Konditionen vor der endgültigen Festschreibeung für beide Seiten verhandelbar sind.

Die Erbbaurechtsverträge beinhalten in der Regel immer eine Verlängerungsklausel von weiteren 50 Jahren.

Daher bitte im ersten Schritt prüfen, wie alt ist der laufende Vertrag. Ich habe schon viele Erbbachtgeber betreut, die bei Käuferwechsel auch gerne einen neuen Vertrag - dann mit neuen 99 Jahren - abschließen.

Oft gibt es auch die Möglichkeit, das Grundstück zu erwerben. Bei den aktuell niedrigen Zinsen macht das Sinn.

Ein Haus wird durch ein Erbbaurecht immer nur eingeschränkt beliehen werden können.

Hallo,

ohne weitere vertragliche Absprachen, gehört das Gebäude nach Fristablauf dem Grundstückseigentümer.